Author: Dr. Tobias Thielmann

10 Kardinalirrtümer in (Arzt-)Strafverfahren

„Mir wird schon nichts passieren“
Über Medizinern hängt das Damokles-Schwert, als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu landen. Regelmäßige Vorwürfe: fahrlässige Tötung oder Abrechnungsbetrug. Das Risiko kann sich in jeder Phase eines Berufslebens realisieren. Grund ist, dass die Hürde für die Einleitung eines Strafverfahrens relativ niedrig ist.

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Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug wegen Aufklärungspflichtverletzung?

Wenn Ärzte ihre Aufklärungspflichten gegen über den Patienten verletzen, droht ihnen im Zweifel ein Strafverfahren wegen (fahrlässiger) Körperverletzung. Das Bundessozialgericht hat mit zwei Entscheidungen nun den Nährboden für einen weiteren Strafbarkeitsvorwurf bereitet, der die meisten Ärzte überraschen dürfte: den des Abrechnungsbetrugs.

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