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Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – Aussichtslos oder echte Chance für die Verteidigung?

Nach der jährlichen Statistik des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegen die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde mit leichten Schwankungen bei ca. 2 Prozent. Verfassungsbeschwerden können von jedermann erhoben werden, wenn er oder sie sich durch „den Staat“ in seinen Rechten verletzt fühlt. Entsprechend oft haben diese Klagen einen querulatorischen Hintergrund. Ermutigend sind die Erfolgsaussichten dennoch nicht.

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