Schlagwort: EuGH

Strafverteidigung und Datenschutzverstöße

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2023 ein Urteil zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gefällt (Rechtssache C-807/21 – Deutsche Wohnen) und damit eine der wohl wichtigsten Grundsatzfragen des Datenschutzrechts geklärt. Dadurch soll Behörden die Ermittlungsarbeit erleichtert werden – aber auch die Verteidigung profitiert davon. In diesem Beitrag erfahren Sie, was jetzt für Unternehmen wichtig ist.

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DSGVO-Bußgelder: EuGH erklärt unmittelbare Bebußung juristischer Personen für zulässig, Verschulden erforderlich

In seinem Urteil vom 5. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Sache „Deutsche Wohnen“ (Rs. C-807/21) entschieden, dass es für die Verhängung eines Bußgeldes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen eine juristische Person nicht erforderlich ist, den Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zuzurechnen. Entgegenstehende mitgliedstaatliche Regelungen seien nicht anwendbar. Die Haftung setze nach dem EuGH jedoch einen schuldhaften Verstoß (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.

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Verhängung von DSGVO-Geldbußen gegen Unternehmen – bald nur noch eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten?

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Geldbußen für Datenschutzverstöße gegen Unternehmen verhängt werden können, gehört zu einem der umstrittensten Punkte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach fünf Jahren Geltung des neuen Datenschutzrechts geben die Schlussanträge des Generalanwalts in der Bußgeldsache Deutsche Wohnen nun eine erste Indikation, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden könnte.

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