Cum/Cum und Wertpapierleihe – Schlaglicht aktuelle Durchsuchungen
Cum/Cum-Gestaltungen sind aus strafrechtlicher Perspektive kein „kleiner Bruder“ von Cum/Ex, sondern eher die große, ältere Schwester. Anders als bei Cum/Ex geht es nicht um die Mehrfachanrechnung einmal erhobener Kapitalertragsteuer, sondern
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