Schlagwort: Interne Untersuchung

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 6: (Nicht-)Kooperation bei Mitarbeiterinterviews

In Teil 1 der Reihe wurden Mitarbeiterinterviews bereits als effektive Aufklärungsmaßnahme bei internen Untersuchungen vorgestellt. Häufig sind es erst die Angaben von Mitarbeitern, die „Licht ins Dunkeln“ bringen und den Ermittlern wertvolle Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts liefern. Gleichzeitig liegt es auf der Hand, dass Mitarbeiter wenig auskunftsfreudig sind, wenn eigenes (ggf. strafbares) Fehlverhalten oder das enger Kollegen im Raum steht. Als „Verdächtiger“ oder „Belastungszeuge“ wird das Interview dann als bedrohliches Szenario wahrgenommen, dem man entrinnen möchte. Teil 6 dieser Reihe beleuchtet deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mitarbeiterinterviews und arbeitgeberseitige Reaktionsmöglichkeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht kooperiert.

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Zeugenbeistand

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 5: Verhältnis der internen Untersuchung zu staatlichen Aufklärungsmaßnahmen

Es ist offenkundig, dass eine interne Untersuchung nur in seltenen Fällen isoliert erfolgt. Vielmehr wird sie häufig von strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren oder nachfolgenden zivil- und arbeitsrechtlichen Prozessen begleitet. Der fünfte Teil der Reihe erläutert deshalb Verhältnis und Auswirkungen einer internen Untersuchung auf derartige staatliche Aufklärungsprozesse. Ein besonderer Fokus liegt dabei – schon aufgrund von Häufigkeit und Eingriffsintensität – auf strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

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Unternehmensstrafrecht

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 4: Einbindung von Anwaltskanzleien in Aufklärungsmaßnahmen

In Teil 2 der Reihe wurde die Pflicht der Unternehmensleitung zur Einleitung einer internen Untersuchung näher erläutert. Bei den anschließenden Aufklärungsmaßnahmen sind vielfältige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Das wirft unweigerlich die Frage auf, ob Unternehmen nicht gut beraten sind, spezialisierte Anwaltskanzleien bei der internen Untersuchung einzubinden, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Teil 4 der Reihe nimmt deshalb die Rahmenbedingungen einer solchen Einbindung genauer unter die Lupe.

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