Schlagwort: Grey Hat

Strafrecht für IT-Sicherheitsforschung entschärfen – Grey Hat Hacking legalisieren

1986 hat der deutsche Gesetzgeber § 202a StGB eingeführt und damit das »Ausspähen von Daten« als Zentralnorm des deutschen »Hacking-Strafrechts« unter Strafe gestellt. Bis auf die – deklaratorische – Erstreckung des Wortlauts von § 202a StGB auf das Verschaffen des unbefugten Datenzu­gangs im Jahr 2007 ist dieses Gesetz trotz der gewandelten IT-Sicherheitslage bis heute unverändert geblieben.

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