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Befreiung von der Maskenpflicht: Falsches Attest – ist das strafbar?

Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung mag als unangenehm und lästig empfunden werden. Es ist nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW aber Pflicht. Ausnahme: Das Tragen der Maske ist aus medizinischen Gründen nicht möglich. Nachgewiesen muss das durch ein ärztliches Attest. Was aber, wenn das Attest nicht korrekt ist?

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