Der Blog zu Unternehmensstrafrecht und Compliance

Das Sanktionsregime der KI-Verordnung

Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung enthält ein komplexes Normengeflecht und formuliert nach Risikokriterien differenzierende Pflichten. Aber auch die Rechtsfolgenseite beinhaltet nuancierte Regelungen und sieht für verschiedene Verstöße unterschiedliche Sanktionsmodalitäten vor. Die Verordnung enthält in einem praxisrelevanten Bereich jedoch keine eigenen Sanktionstatbestände, auf welche die Sanktionierung von Betroffenen unmittelbar gestützt werden könnte.

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Unternehmensstrafrecht

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 4: Einbindung von Anwaltskanzleien in Aufklärungsmaßnahmen

In Teil 2 der Reihe wurde die Pflicht der Unternehmensleitung zur Einleitung einer internen Untersuchung näher erläutert. Bei den anschließenden Aufklärungsmaßnahmen sind vielfältige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Das wirft unweigerlich die Frage auf, ob Unternehmen nicht gut beraten sind, spezialisierte Anwaltskanzleien bei der internen Untersuchung einzubinden, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Teil 4 der Reihe nimmt deshalb die Rahmenbedingungen einer solchen Einbindung genauer unter die Lupe.

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Unternehmensstrafrecht

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 2: Rechtliche Rahmenbedingungen in Standardfällen

Nach Darstellung der wichtigsten Aufklärungsmaßnahmen im ersten Teil befasst sich der zweite Teil der Beitragsreihe „Interne Untersuchung – Aufklärung und Beweissicherung“ mit deren rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf übergreifende Aspekte des Gesellschafts-, Arbeits-, Datenschutz- und Strafrechts.

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Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 1: Ablaufbeschreibung und technische Hintergründe

Interne Untersuchungen gehören inzwischen zum Standardvorgehen in Unternehmen, wenn der Verdacht eines Regelverstoßes durch einen Mitarbeiter besteht. Anknüpfend an unsere FAQ-Reihe zu internen Untersuchungen befasst sich die Beitragsreihe „Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung“ vertieft mit den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der hierbei genutzten Aufklärungsmaßnahmen. Welche Maßnahmen internen Ermittlern zur Verfügung stehen und wie diese in der Praxis ablaufen, beleuchtet der erste Teil der Reihe.

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Berichtigung von Steuererklärungen nach einer Betriebsprüfung – Was ändert sich durch § 153 Abs. 4 AO n.F.?

Die Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen nach § 153 AO gehört zum Tagesgeschäft in Unternehmen, ist aber in steuerstrafrechtlicher Sicht ein Minenfeld: Die vorsätzliche Nichtberichtigung ist als Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbewehrt. Doch auch eine Berichtigung kann strafrechtliche Ermittlungen auslösen, in deren Rahmen geprüft wird, ob der Steuerpflichtige den ursprünglichen Fehler vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat.

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