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BGH zur „Maskenaffäre“: Keine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass sich die in der „Maskenaffäre“ wegen korruptiven Verhaltensweisen in Verdacht geratenen Beschuldigten nicht wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB strafbar gemacht haben. Warum die Entscheidung folgerichtig ist, lesen Sie in diesem Blog-Beitrag.

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