Author: Dr. Volodymyr Izrailevych

Steuerdelikte durch Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer – Berufsrechtliche Folgen

Berufsrechtliche „Nebenfolgen“ von Steuerdelikten können Angehörige steuer- und rechtsberatender Berufe empfindlicher treffen als die eigentliche strafrechtliche Sanktion. Entgegen einer verbreiteten Sorge führt eine Steuerhinterziehung in der Regel nicht zu einem Berufsverbot oder gar zur Ausschließung aus dem Beruf, sondern lediglich zu einem Verweis mit Geldbuße. Die Auswertung veröffentlichter Gerichtsentscheidungen zeigt, dass nur in sehr schweren oder Wiederholungsfällen ein Berufsverbot oder eine Ausschließung aus dem Beruf verhängt wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Risikobereiche, die von den Gerichten verhängten Sanktionen und das System der Mitteilungspflichten.   

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Berichtigung von Steuererklärungen nach einer Betriebsprüfung – Was ändert sich durch § 153 Abs. 4 AO n.F.?

Die Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen nach § 153 AO gehört zum Tagesgeschäft in Unternehmen, ist aber in steuerstrafrechtlicher Sicht ein Minenfeld: Die vorsätzliche Nichtberichtigung ist als Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbewehrt. Doch auch eine Berichtigung kann strafrechtliche Ermittlungen auslösen, in deren Rahmen geprüft wird, ob der Steuerpflichtige den ursprünglichen Fehler vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat.

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