Author: Nina Santagatti-Bergmann, LL.M.

E-Evidence: Dürfen Strafverfolgungsbehörden auf Daten zugreifen, wenn sie auf Servern im Ausland liegen?

Nein, bisher dürfen Behörden Daten, die im Ausland gespeichert sind, nicht ohne Weiteres erheben. Sie müssen stattdessen auf das Rechtshilfeverfahren zurückgreifen, d.h. die ausländische Behörde, die im jeweiligen Land zuständig

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E-Evidence: Wie sicher bin ich auf Telegram?

Telegram, ein Messenger, dessen Betreiber in Dubai ansässig ist, gilt vielen als sicher. Möglich sind einfache Chats zwischen zwei oder mehr Personen, wie man sie auch von anderen Messenger-Diensten kennt. Zusätzlich können sich in öffentlichen Gruppen bis zu 200.000 Nutzer des Dienstes zusammenschließen und miteinander kommunizieren.

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E-Evidence: Bin ich im Internet anonym?

Es kommt darauf an. Über lange Zeit hinweg glaubten Social Media-Nutzer, sie wären im Internet „anonym“. Teilweise wurde es sogar als „rechtsfreier Raum“ bezeichnet. Dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist, zeigen Verfahren gegen Hasskriminalität im Internet. Diese sind mittlerweile auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen. Theoretisch kann man sogar ohne Nutzung eines Klarnamens identifiziert werden.

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