FAQ E-Evidence

In unserer E-Evidence Reihe beantworten wir oft gestellte Fragen im Bereich der digitalen  Ermittlungsbefugnisse und ihrer Grenzen.

Verschaffen Sie sich hier zusammengefasst einen Überblick über alle Fragen und Antworten:

 

#1 E-Evidence: Die wichtigsten digitalen Überwachungsmittel der Strafverfolgungsbehörden kurz erklärt

 

#2 E-Evidence: Wer kann überwacht werden?

 

#3 E-Evidence: Was ist Vorratsdatenspeicherung und bin ich davon betroffen?

 

#4 E-Evidence: Was ist ein Staatstrojaner? Wie gelangt er auf ein Handy oder einen Laptop?

 

#5 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden Privatnachrichten auf Social Media lesen?

 

#6 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden gepostete Inhalte auf Social Media lesen und verwenden?

 

#7 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden auf meine Passwörter zugreifen und sie verwenden?

 

 #8 E-Evidence: Bin ich im Internet anonym?

 

#9 E-Evidence: Wie sicher bin ich auf Telegram?

 

#10 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden herausfinden, wo ich bin und wo ich mich aufgehalten habe?

 

#11 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mein Smartphone und meinen Laptop auslesen?

 

#12 E-Evidence: Dürfen Strafverfolgungsbehörden auf Daten zugreifen, wenn sie auf Servern im Ausland liegen?

 

#13 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mich über meine vernetzten Geräte, wie z.B. Alexa abhören?

 

#14 E-Evidence: Erfahre ich, ob ich durch Strafverfolgungsbehörden überwacht werde oder wurde?

 

#15 E-Evidence: Kann ich mich gegen Überwachungsmaßnahmen nach der StPO rechtlich wehren?

 

#16 E-Evidence: Kann ich mich technisch vor staatlicher Überwachung schützen?

 

Lesen Sie auch passend zum Thema E-Evidence: Die strafprozessuale Datenbeschlagnahme im Zeitalter der Digitalisierung

 

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