FAQ E-Evidence

In unserer E-Evidence Reihe beantworten wir oft gestellte Fragen im Bereich der digitalen  Ermittlungsbefugnisse und ihrer Grenzen.

Verschaffen Sie sich hier zusammengefasst einen Überblick über alle Fragen und Antworten:

 

#1 E-Evidence: Die wichtigsten digitalen Überwachungsmittel der Strafverfolgungsbehörden kurz erklärt

 

#2 E-Evidence: Wer kann überwacht werden?

 

#3 E-Evidence: Was ist Vorratsdatenspeicherung und bin ich davon betroffen?

 

#4 E-Evidence: Was ist ein Staatstrojaner? Wie gelangt er auf ein Handy oder einen Laptop?

 

#5 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden Privatnachrichten auf Social Media lesen?

 

#6 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden gepostete Inhalte auf Social Media lesen und verwenden?

 

#7 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden auf meine Passwörter zugreifen und sie verwenden?

 

 #8 E-Evidence: Bin ich im Internet anonym?

 

#9 E-Evidence: Wie sicher bin ich auf Telegram?

 

#10 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden herausfinden, wo ich bin und wo ich mich aufgehalten habe?

 

#11 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mein Smartphone und meinen Laptop auslesen?

 

#12 E-Evidence: Dürfen Strafverfolgungsbehörden auf Daten zugreifen, wenn sie auf Servern im Ausland liegen?

 

#13 E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mich über meine vernetzten Geräte, wie z.B. Alexa abhören?

 

#14 E-Evidence: Erfahre ich, ob ich durch Strafverfolgungsbehörden überwacht werde oder wurde?

 

#15 E-Evidence: Kann ich mich gegen Überwachungsmaßnahmen nach der StPO rechtlich wehren?

 

#16 E-Evidence: Kann ich mich technisch vor staatlicher Überwachung schützen?

 

Lesen Sie auch passend zum Thema E-Evidence: Die strafprozessuale Datenbeschlagnahme im Zeitalter der Digitalisierung

 

Sie haben Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Mathea Buchholz promoviert zu Data Mining im Ermittlungsverfahren und ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Wirtschaftsstrafrecht am Standort Düsseldorf. Sie war von 2020 bis 2022 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Wessing & Partner.