Schlagwort: Compliance

Registereintragungen von Bußgeldentscheidungen – Teil 2: Was Unternehmen zum Wettbewerbsregister wissen sollten

Während das Gewerbezentralregister ein zentrales Instrument der Gewerbeaufsicht darstellt, um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu bewerten, zielt das Wettbewerbsregister auf einen anderen, aber eng verwandten Bereich: das öffentliche Vergabewesen. Das Wettbewerbsregister soll öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzen, Unternehmen von Vergabeverfahren auszuschließen, die sich schwerwiegender Rechtsverstöße „schuldig“ gemacht haben. Es ergänzt das Gewerbezentralregister somit um eine vergaberechtliche Perspektive und schafft ein Kontrollinstrument zugunsten der öffentlichen Auftraggeber.

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Registereintragungen von Bußgeldentscheidungen – Teil 1: Was Unternehmen zum Gewerbezentralregister wissen sollten

Registereintragungen von Bußgeldentscheidungen sind weit mehr als bloße Verwaltungsakte – sie haben teils gravierende Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis. Bereits eine einzige Eintragung kann den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, gewerberechtliche Untersagungen oder weitere erhebliche Nachteile nach sich ziehen und damit die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Für Unternehmen ist es daher essentiell, bestehende Registereintragungen regelmäßig zu überprüfen.

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Sexuelles Fehlverhalten im Krankenhaus – aktuelle Studie bestätigt besorgniserregende Zahlen

Sexuelles Fehlverhalten ist Teil des Krankenhausalltags. Das bestätigen immer wieder Studien – zuletzt im Juni 2025. An der Studie nahmen insgesamt 1.500 Ärztinnen und Ärzte sowie 2.300 Pflegerinnen und Pfleger der Unikliniken Ulm, Freiburg, Tübingen und Heidelberg teil. Krankenhausgeschäftsführer und Compliance-Abteilungen müssen die Ergebnisse sehr ernst nehmen.

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AWG Compliance Alert: Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes

Mit dem Gesetzesentwurf Sanktionenstrafrecht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 14.08.25 seinen Umsetzungsvorschlag zu der EU-Richtlinie Sanktionenstrafrecht vorgelegt. Der Gesetzesentwurf ist zugleich Ausdruck einer weiteren Verstärkung des außenwirtschaftlichen Sanktionsregimes. Mit Verweis auf internationale Krisen, insbesondere den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die rapide fortentwickelte europäische Sanktionsgesetzgebung (vor allem durch die Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und zahlreiche Embargoverordnungen wie (EU) Nr. 833/2014) verfolgt der Gesetzgeber erklärtermaßen das Ziel, jegliche Strafbarkeitslücken zu schließen, „strafrechtsfreie Zeiträume“ zu verhindern und die Durchsetzung europäischen Rechts im Inland lückenlos abzusichern.

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Der neue Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Nahezu sehnsüchtig hat die Cybersicherheits-Branche darauf gewartet, dass es bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vorangeht. In kurzer Zeit sind Anfang Juni 2025 gleich zwei Referentenentwürfe bekannt geworden, die zeigen, wie deutlich hinter den Kulissen die Umsetzung vorangetrieben wird. Der jüngste Entwurf mit Stand vom 2. Juni 2025 enthält im Vergleich zum Regierungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode einige kleinere Veränderungen, die bei der praktischen Umsetzung aber durchaus von Bedeutung sein werden.

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EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission ihren bereits angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt. Damit will sie sensible Patientendaten sowie die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Cyberangriffen noch stärker schützen.

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Verschärfung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – Strengerer Umweltschutz und höhere Compliance-Anforderungen

Die Bekämpfung von Umweltkriminalität steht weiterhin im Fokus des europäischen Gesetzgebers. Am 20. Mai 2024 ist die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Sie ergänzt ihre Vorgängerrichtlinie (2008/99/EG) um 11 neue Straftatbestände und führt erstmalig einen eigenen Sanktionen-Katalog ein. Die EU möchte eine bessere Verknüpfung von Straf- und Verwaltungsrecht erreichen, um umweltschädigenden Handlungen vorzubeugen und abzuschrecken. Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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