Autor: Dr. Tobias Thielmann

Sexuelles Fehlverhalten im Krankenhaus – aktuelle Studie bestätigt besorgniserregende Zahlen

Sexuelles Fehlverhalten ist Teil des Krankenhausalltags. Das bestätigen immer wieder Studien – zuletzt im Juni 2025. An der Studie nahmen insgesamt 1.500 Ärztinnen und Ärzte sowie 2.300 Pflegerinnen und Pfleger der Unikliniken Ulm, Freiburg, Tübingen und Heidelberg teil. Krankenhausgeschäftsführer und Compliance-Abteilungen müssen die Ergebnisse sehr ernst nehmen.

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Strafrechtliche Risiken bei einem Verstoß gegen das Abspracheverbot zwischen DiGA-Herstellern und der Pharma- und Hilfsmittelindustrie

Am 26. März 2024 wurde ein Abspracheverbot zwischen DiGA-Herstellern und Herstellern von Arzneimitteln oder Hilfsmitteln in § 33a Abs. 5a SGB V aufgenommen. Es tritt neben die strengen Zuweisungs- und Kooperationsverbote zwischen DiGA-Herstellern und Ärzten aus § 33a Abs. 5 SGB V. Mit § 33a Abs. 5a SGB V ist ein weiterer Teil des Lebenszyklus einer DiGA erfasst. Gerade DiGA-Startups und ihre Kooperationspartner aus der Pharma- und Hilfsmittelindustrie sollten das Verbot bei der Ausgestaltung ihrer Kooperation berücksichtigen. Bestehende Kooperationen sollten ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Verstöße gegen das neu eingefügte Abspracheverbot können im Einzelfall zu einer Strafbarkeit der Beteiligten führen.

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EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission ihren bereits angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt. Damit will sie sensible Patientendaten sowie die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Cyberangriffen noch stärker schützen.

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