Schlagwort: KI

KI-Transkription und § 201 StGB

Ob Vorstandsgespräch, Projektmeeting oder Jahresabschlussgespräch: Immer häufiger wird darüber nachgedacht, Videokonferenzen im Unternehmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz („KI“) zu protokollieren. Die Vorteile einer präzisen, automatisierten Dokumentation und dem Wegfall der händischen Mitschriften liegen auf der Hand. Doch darf die KI die Gesprächsinhalte einfach mitschneiden und transkribieren?

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Strafrechtliche Risiken des „Social Engineering 2.0“

Im Mai 2024 sorgte ein Betrugsfall aus Großbritannien für mediales Aufsehen. Cyberkriminelle hatten einen konzerninternen Videocall imitiert. Mittels Künstlicher Intelligenz (KI) täuschten sie die Anwesenheit zweier Leitungspersonen vor, woraufhin ein Mitarbeiter vermeintlich weisungsgemäß eine Zahlung in Höhe von 23 Millionen Euro auf das Konto der Cyberkriminellen ausführte. Die Nutzung von KI im Rahmen eines Cyberangriffs steigt zunehmend. Denn es ermöglicht den Angreifern, gezielt den Sicherheitsfaktor Mensch auszunutzen. Mit Hilfe von KI lassen sich nicht nur Bildaufnahmen von Personen manipulieren, Kriminelle können auch Schriftverkehr oder Tonspuren täuschend echt imitieren.

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Generative KI in eDiscovery-Projekten: Chancen, Risiken und Konstanten

Generative KI verändert eDiscovery grundlegend: Sie analysiert Dokumente kontextbezogen, entlastet menschliche Reviewer und schafft Effizienz. Bewährte Prinzipien wie strukturierte Vorarbeit und menschliche Kontrolle bleiben aber unerlässlich, um Risiken zu begegnen und die Qualität des Prozesses zu sichern.

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Strafrecht im Koalitionsvertrag 2025 – Was plant die Koalition?

CDU/CSU und SPD haben letzte Woche eine Einigung über den gemeinsamen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode erzielt. Der 146 Seiten starke Vertrag enthält auch viele strafrechtliche bzw. strafprozessuale Themen, die überblicksartig beleuchtet werden.

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Erster Bayreuther IT-Strafrechtstag

Am 10. Oktober 2024 fand an der Universität Bayreuth der erste Bayreuther IT-Strafrechtstag zum Thema „Zwischen Blackbox und Deepfakes – KI in der Strafverfolgung“ statt. Die Tagung wurde von dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Rückert ausgerichtet, dessen Forschungsschwerpunkte unter anderem auf technischen Ermittlungsmethoden in der Strafverfolgung liegen. Neben Teilnehmern aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Verwaltung nahmen auch einige Vertreter aus der Justiz an der Veranstaltung teil.

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Das Sanktionsregime der KI-Verordnung

Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung enthält ein komplexes Normengeflecht und formuliert nach Risikokriterien differenzierende Pflichten. Aber auch die Rechtsfolgenseite beinhaltet nuancierte Regelungen und sieht für verschiedene Verstöße unterschiedliche Sanktionsmodalitäten vor. Die Verordnung enthält in einem praxisrelevanten Bereich jedoch keine eigenen Sanktionstatbestände, auf welche die Sanktionierung von Betroffenen unmittelbar gestützt werden könnte.

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