Kategorie: Compliance

Verbandsgeldbußen vor der Vervierfachung – Verschärfung des § 30 OWiG und die neuen Zumessungskriterien

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie (BT-Drucks. 21/6133) vervierfacht das Höchstmaß der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG deliktsübergreifend auf 40 Millionen Euro und führt mit § 30 Abs. 2a OWiG-E erstmals allgemeine gesetzliche Bemessungskriterien ein, darunter die ausdrückliche Anerkennung funktionierender Compliance-Systeme als Bußgeldmilderungsgrund. Trotz dieser spürbaren Modernisierung bleibt es beim akzessorischen Haftungsmodell ohne obligatorische Kooperationsmilderung oder Einstellungsmöglichkeit gegen Auflage – eine punktuelle Verschärfung, keine Systemreform.

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Registereintragungen von Bußgeldentscheidungen – Teil 2: Was Unternehmen zum Wettbewerbsregister wissen sollten

Während das Gewerbezentralregister ein zentrales Instrument der Gewerbeaufsicht darstellt, um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu bewerten, zielt das Wettbewerbsregister auf einen anderen, aber eng verwandten Bereich: das öffentliche Vergabewesen. Das Wettbewerbsregister soll öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzen, Unternehmen von Vergabeverfahren auszuschließen, die sich schwerwiegender Rechtsverstöße „schuldig“ gemacht haben. Es ergänzt das Gewerbezentralregister somit um eine vergaberechtliche Perspektive und schafft ein Kontrollinstrument zugunsten der öffentlichen Auftraggeber.

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KI-Transkription und § 201 StGB

Ob Vorstandsgespräch, Projektmeeting oder Jahresabschlussgespräch: Immer häufiger wird darüber nachgedacht, Videokonferenzen im Unternehmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz („KI“) zu protokollieren. Die Vorteile einer präzisen, automatisierten Dokumentation und dem Wegfall der händischen Mitschriften liegen auf der Hand. Doch darf die KI die Gesprächsinhalte einfach mitschneiden und transkribieren?

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Noch ein Jahr bis zur Umsetzung: Auswirkungen der neuen Umweltstrafrechtsrichtlinie auf die deutsche Rechtsordnung

Am 20. Mai 2024 ist die EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Der europäische Gesetzgeber ersetzt damit die beiden Vorgängerrichtlinien (2008/99/EG und 2009/123/EG) mit Blick auf die steigende Bedeutung der Verfolgung umweltbezogener Kriminalität. Zudem werden zahlreiche Vorgaben für neue Straftatbestände sowie eine Verschärfung der Sanktionen für natürliche und juristische Personen geschaffen. Derzeit läuft die Frist zur Umsetzung in nationales Recht. Spätestens bis zum 21. Mai 2026 muss die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die damit verbundenen Neuerungen werden nicht nur den deutschen Gesetzgeber, sondern auch Unternehmen vor erheblichen Anpassungsbedarf stellen.

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EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission ihren bereits angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt. Damit will sie sensible Patientendaten sowie die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Cyberangriffen noch stärker schützen.

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FAQ: Interne Untersuchungen – Was Arbeitgeber beachten müssen (Teil 3)

Wie ist eine interne Untersuchung zu dokumentieren? Welche Konsequenzen kann eine interne Untersuchung für Betroffene und Unternehmen haben? Besteht im Rahmen einer Internal Investigation eine Kooperationspflicht des Unternehmens mit den Ermittlungsbehörden? Dürfen die Erkenntnisse einer internen Untersuchung in einem sich anschließenden Strafverfahren verwertet werden? Und: Unterliegen die Ergebnisse einer internen Untersuchung der Beschlagnahme?

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