Schlagwort: Umweltstrafrechtsrichtlinie

Noch ein Jahr bis zur Umsetzung: Auswirkungen der neuen Umweltstrafrechtsrichtlinie auf die deutsche Rechtsordnung

Am 20. Mai 2024 ist die EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Der europäische Gesetzgeber ersetzt damit die beiden Vorgängerrichtlinien (2008/99/EG und 2009/123/EG) mit Blick auf die steigende Bedeutung der Verfolgung umweltbezogener Kriminalität. Zudem werden zahlreiche Vorgaben für neue Straftatbestände sowie eine Verschärfung der Sanktionen für natürliche und juristische Personen geschaffen. Derzeit läuft die Frist zur Umsetzung in nationales Recht. Spätestens bis zum 21. Mai 2026 muss die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die damit verbundenen Neuerungen werden nicht nur den deutschen Gesetzgeber, sondern auch Unternehmen vor erheblichen Anpassungsbedarf stellen.

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