Kategorie: Europäisches Strafrecht

First ECJ decision on the European Public Prosecutor’s Office and the scope of judicial review of EPPO investigation measures

In its judgment of December 21, 2023 (Case C-281/22), the European Court of Justice (ECJ) ruled for the first time on the Regulation (Council Regulation (EU) 2017/1939) establishing the European Public Prosecutor’s Office (EPPO). The ruling was eagerly awaited because the issues raised are of great practical relevance for criminal defense lawyers and the work of the EPPO.

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Erste Entscheidung des EuGH zur Europäischen Staatsanwaltschaft und Reichweite der gerichtlichen Überprüfung von EPPO-Ermittlungsmaßnahmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az. C-281/22) erstmals über die Verordnung (VO (EU) 2017/1939) zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) / des European Public Prosecutor`s Office (EPPO) entschieden.

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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) – ein „Game Changer“ auch für die Strafverteidigung?

Seit drei Jahren agiert die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gegen Wirtschaftskriminalität in nunmehr 24 EU-Mitgliedsstaaten. Die Palette der verfolgten Straftaten reicht von Steuerhinterziehung über Betrug bis hin zu Korruption. Zahlen und Erfolgsmeldungen klingen beeindruckend: Knapp 2000 aktive Ermittlungsverfahren und sichergestellte Vermögenswerte im Wert von 1,5 Milliarden Euro weist der Jahresbericht 2023 aus. Grenzüberschreitende Operationen mit filmreifen Codenamen („Action Day Huracan“; „Investigation Goliath“) münden auch in Deutschland vermehrt in Anklagen von Beschuldigten.

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Verschärfung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – Strengerer Umweltschutz und höhere Compliance-Anforderungen

Die Bekämpfung von Umweltkriminalität steht weiterhin im Fokus des europäischen Gesetzgebers. Am 20. Mai 2024 ist die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Sie ergänzt ihre Vorgängerrichtlinie (2008/99/EG) um 11 neue Straftatbestände und führt erstmalig einen eigenen Sanktionen-Katalog ein. Die EU möchte eine bessere Verknüpfung von Straf- und Verwaltungsrecht erreichen, um umweltschädigenden Handlungen vorzubeugen und abzuschrecken. Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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