Monat: Juni 2025

Der neue Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Nahezu sehnsüchtig hat die Cybersicherheits-Branche darauf gewartet, dass es bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vorangeht. In kurzer Zeit sind Anfang Juni 2025 gleich zwei Referentenentwürfe bekannt geworden, die zeigen, wie deutlich hinter den Kulissen die Umsetzung vorangetrieben wird. Der jüngste Entwurf mit Stand vom 2. Juni 2025 enthält im Vergleich zum Regierungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode einige kleinere Veränderungen, die bei der praktischen Umsetzung aber durchaus von Bedeutung sein werden.

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(Datenschutzrechtliche) Herausforderungen für deutsche Unternehmen in der US e-Discovery

Deutsche Unternehmen, die Vorlageverlangen im Rahmen einer e-Discovery nachkommen müssen, laufen Gefahr, entweder deutsche oder US-amerikanische Vorgaben nicht erfüllen zu können. Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben, wie der Notwendigkeit eine Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung und -übertragung vorweisen zu können, bestehen auch arbeits- und telekommunikationsrechtliche Herausforderungen.

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BGH: Kein Abrechnungsbetrug bei Leistungserbringung „in freier Praxis“ bei zugrundeliegendem Scheingeschäft – Was Vertragsärzte wissen müssen

Die ordnungsgemäße Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen ist für Ärzte von elementarer Bedeutung und Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der Arztpraxis. Sind die Abrechnungsvoraussetzungen aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden zweifelhaft, kann schnell der Vorwurf eines Abrechnungsbetruges im Raum stehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urteil v. 02. Oktober 2024 – 1 StR 156/24), dass ein Vertragsarzt keinen Abrechnungsbetrug begeht, wenn er trotz zugrundeliegender zivilrechtlicher Scheingeschäfte im Ergebnis weiterhin die wirtschaftlichen Risiken und Chancen seiner Praxis trägt.

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Kann das erzwungene Fingerauflegen zur Smartphone-Entsperrung wirklich rechtmäßig sein?

Die Frage, ob das zwangsweise Auflegen des Fingers zur Smartphone-Entsperrung rechtmäßig ist, wurde am 13.03.2025 nun erstmalig durch den BGH (Beschluss v. 13.03.2025 – 2 StR 232/24) entschieden. Im Ergebnis schloss sich der BGH der – hier bereits besprochenen – Auffassung des OLG Bremen (Beschluss v. 8.01.2025 – 1 ORs 26/24) an. Nun wurde daher auch höchstrichterlich bestätigt, dass die zwangsweise Smartphone-Entsperrung mittels Fingerabdrucks zulässig ist. Diese Entscheidung ist aufgrund des erheblichen Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung äußerst kritisch zu hinterfragen.

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