3 Fragen an Dr. Jonathan Rüschendorf

„Was bisher Auslegungssache war, wird zum Prüfmaßstab.“

Als Rechtsanwalt und zertifizierter Compliance-Officer verbindet Dr. Jonathan Rüschendorf die juristische mit der betriebswirtschaftlichen Perspektive. Mit unserem Format „3 Fragen an“ möchten wir Ihnen die Menschen hinter Wessing & Partner näherbringen. Diesmal im Gespräch: Dr. Jonathan Rüschendorf, Partner und Rechtsanwalt.

Als zertifizierter Compliance-Officer verbinden Sie juristische und betriebswirtschaftliche Perspektive. Wie hat diese Zusatzqualifikation Ihren Blick auf die anwaltliche Beratung verändert?

Mandanten fragen am Ende eines Verfahrens fast immer dasselbe: Wie verhindern wir das künftig? Die Compliance-Ausbildung hat mir gezeigt, wie man genau dort ansetzt. Das hilft im Mandat doppelt: Ich verstehe besser, wie Unternehmen intern funktionieren – und kann sagen, was sich ändern muss, damit es nicht wieder passiert.

Die geplante Reform des Umweltstrafrechts bringt vervierfachte Verbandsgeldbußen. Was bedeutet das für Unternehmen konkret?

Der Name der Reform täuscht leider. Sie läuft unter der Überschrift Umweltstrafrecht, ändert aber zugleich § 30 OWiG – und trifft damit alle Unternehmen, unabhängig vom Risikobereich. Denn dort werden die Anforderungen an Compliance präzisiert und verschärft. Die Vervierfachung der Bußgelder sind nur die Schlagzeile. Entscheidender ist, dass künftig im Gesetz steht, woran ein Compliance-Management-System gemessen wird – was bisher Auslegungssache war, wird zum Prüfmaßstab.

Was sollten Unternehmen jetzt schon tun, um sich auf die geplante Verschärfung des § 30 OWiG vorzubereiten?

Die Reform akzeptiert kein Compliance-System auf dem Papier mehr. Künftig zählen die getroffenen Vorkehrungen ausdrücklich zu den Zumessungskriterien der Verbandsgeldbuße – und zwar in beide Richtungen. Ein System, das erkennbar nur der Fassade dient, kann nach der Entwurfsbegründung sogar bußgelderhöhend wirken. Unternehmen sollten deshalb jetzt prüfen, ob sich die Wirksamkeit ihres Systems belegen lässt. Nachbessern hilft übrigens auch dann noch, wenn bereits ermittelt wird.

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