E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mich über meine vernetzten Geräte, wie z.B. Alexa abhören?
Es wird gerne gescherzt, dass man sich mit Alexa & Co. Wanzen in die eigenen vier Wände stellt. Ist das so?
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Es wird gerne gescherzt, dass man sich mit Alexa & Co. Wanzen in die eigenen vier Wände stellt. Ist das so?
Mehr »Daten in Smartphones und Laptops können insbesondere mit Hilfe der Online-Durchsuchung erhoben werden. Bei der Online-Durchsuchung greifen die Ermittler heimlich mittels einer Spähsoftware auf das IT-System (Laptop, Smartphone usw.) zu, um die Daten dort zu erheben (§ 100b StPO, siehe dazu auch unseren ersten Blog-Beitrag der E-Evidence-Reihe).
Mehr »Telegram, ein Messenger, dessen Betreiber in Dubai ansässig ist, gilt vielen als sicher. Möglich sind einfache Chats zwischen zwei oder mehr Personen, wie man sie auch von anderen Messenger-Diensten kennt. Zusätzlich können sich in öffentlichen Gruppen bis zu 200.000 Nutzer des Dienstes zusammenschließen und miteinander kommunizieren.
Mehr »Haben Strafverfolgungsbehörden das Recht, auf bestimmte Daten zuzugreifen, kann ein Passwortschutz sie daran hindern. Sie sind aber berechtigt, Wege zu finden, den Schutz zu brechen oder zu umgehen.
Mehr »Laut einer Studie der Kreativ-Agentur „we are social“ nutzen etwa 86,5 % der Deutschen eine oder mehrere Social-Media-Plattformen. Der „Like“ ist dabei die gängigste und einfachste Art der Kommunikation.
Mehr »Staatstrojaner“ ist die Bezeichnung für eine Überwachungssoftware. Sie wird für die Quellentelekommunikationsüberwachung bzw. die Online-Durchsuchung genutzt.
Mehr »Im zweiten Teil unserer neuen Beitragsreihe „E-Evidence“ befassen wir uns mit der Frage, welche Personen eigentlich seitens des Staates überwacht werden können.
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