E-Evidence: Wie sicher bin ich auf Telegram?

Telegram, ein Messenger, dessen Betreiber in Dubai ansässig ist, gilt vielen als sicher. Möglich sind einfache Chats zwischen zwei oder mehr Personen, wie man sie auch von anderen Messenger-Diensten kennt. Zusätzlich können sich in öffentlichen Gruppen bis zu 200.000 Nutzer des Dienstes zusammenschließen und miteinander kommunizieren. Die Inhalte können auch von Rezipienten wahrgenommen werden, die Telegram selbst nicht nutzen.

Verschlüsselte Chats?

Für die Telekommunikationsüberwachung ist entscheidend, ob Chats verschlüsselt sind. Immer wieder ist zu lesen, dass Nachrichten bei Telegram nicht grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind, wie das etwa bei WhatsApp der Fall ist. Diese Information ist aber missverständlich. Alle Telegram-Nachrichten sind immer verschlüsselt.

Verschlüsselungen

Die normalen Chats verwenden eine Client-Server/Server-Client-Verschlüsselung und werden in verschlüsselter Form in der Telegram-Cloud gespeichert, wo sie technisch gesehen zugänglich sind. Allerdings haben Nutzer die Möglichkeit, sogenannte geheime Chats anzulegen. Sie sind dann Ende-zu-Ende-verschlüsselt und werden nur lokal auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert, nicht aber in der Telegram-Cloud. Auch ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind jedoch alle Chats so kodiert, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung/Online-Durchsuchung nötig ist, um sie lesen zu können.

Gespeicherte Chats und Online-Durchsuchung

Gerade im Hinblick auf gespeicherte Chats, die über die Online-Durchsuchung oder die Quellen-Telekommunikationsüberwachung gelesen werden dürfen, sind einige Funktionen von Telegram sehr nützlich. Nachrichten in geheimen Chats, die auf einem Gerät gelöscht werden, werden auch für die Person am anderen Ende gelöscht. Außerdem kann man einstellen, dass Nachrichten sich nach gewisser Zeit automatisch löschen.

Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden

Theoretisch könnten Strafverfolgungsbehörden trotzdem Daten bei Telegram abfragen, etwa Kontaktdaten von Nutzern, die nach deren Zustimmung bei Telegram gespeichert wurden. Wegen des im TKG bzw. TTDSG geltenden „Marktortprinzips“ ist Telegram dazu verpflichtet, entsprechenden Aufforderungen nachzukommen – auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat. Die Frage ist aber, wie diese Pflicht gegenüber Telegram durchgesetzt werden kann. Vorsichtig ausgedrückt sind sich Telegram und die Bundesregierung uneins darüber, ob Telegram sich an das NetzDG halten muss. Danach müssen Anbieter sozialer Medien bestimmte Meldepflichten zu strafbaren Inhalten erfüllen (siehe dazu unseren Blogbeitrag).

Meinungsdifferenzen

Das Bundesamt für Justiz vertritt die Auffassung, dass sich Telegram als Anbieter sozialer Medien klassifizieren lasse. Weil Telegram sich weigert, den so entstehenden Pflichten aus dem NetzDG nachzukommen, hat es im Sommer 2021 zwei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Die ergangenen Bescheide konnten allerdings nicht erfolgreich zugestellt werden. Sie mussten letztlich öffentlich über eine Benachrichtigung im Bundesanzeiger erfolgen.

Also doch ein sicherer Messenger?

Im Hinblick auf Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder die Online-Überwachung ist Telegram an sich damit nicht wesentlich sicherer oder unsicherer als andere Messenger. Einen größeren Schutz vor staatlicher Überwachung bietet der Dienst interessierten Nutzern aber im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Das liegt weniger am rechtlichen Rahmen als an der Weigerung des Unternehmens, seinen Pflichten nachzukommen.

Die Hoffnung der Strafverfolgungsbehörden

Ob sich vor diesem Hintergrund die neue Hoffnung von Strafverfolgungsbehörden erfüllt, dass der sog. Digital Services Act (DSA) in Sachen Telegram etwas ändert, bezweifeln wir. Er ist eine Art europäisches NetzDG und sieht unter anderem vor, dass in Europa agierende Unternehmen Informationen über Nutzer herausgeben und illegale Inhalte melden müssen. Bei Zuwiderhandeln sollen Bußgelder verhängt werden können. Möglicherweise ist aber der Druck, den die EU ausüben kann, größer, als das Deutschland bisher gelingt.

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