Warum Mitarbeiter bei sexuellem Fehlverhalten im Krankenhaus schweigen und eine unternehmensinterne Aufklärung damit verhindern
In München wurde im Januar 2025 ein Mediziner wegen Vergewaltigung von betäubten Patientinnen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei Darmspiegelungen führte er seine Finger in die Vagina seiner Patientinnen ein. Der erste Vorfall ereignete sich nach eigenen Angaben der Betroffenen bereits 2017. Erst Ende Februar 2021 – fast vier Jahre später – wandten sich die Mitarbeiterinnen, die bei den Eingriffen dabei waren, an den Mitinhaber der Praxis. Im März 2021 hörte der beschuldigte Arzt auf zu arbeiten. Dann dauerte es noch einmal knapp zwei Jahre, bis im Januar 2023 Strafanzeige erstattet wurde.
Der Fall deckt sich mit einer im April 2026 veröffentlichten Mitarbeiterbefragung des Marburger Bundes: Von denjenigen, die angaben, sexuelle Belästigung durch ärztliche Beschäftigte erlebt zu haben, hatten 84 % dies nicht gemeldet.
Ohne Kenntnis kein Eingreifen möglich
Der Fall und die Mitarbeiterbefragung offenbaren ein strukturelles Versagen, das Leitungspersonen und Compliance-Verantwortlichen im Gesundheitswesen Unbehagen bereitet: „Warum erfahren wir von solchen Vorfällen so spät – oder gar nicht?“ Ohne Kenntnis entsprechender Vorwürfe, kann die Krankenhausleitung keine Aufklärung betreiben und auch keine Maßnahmen zur Beendigung ergreifen.
Compliance Kultur ist entscheidend
Für die Frage, ob Mitarbeiter Fehlverhalten melden oder nicht, ist die Compliance-Kultur des Hauses entscheidend. Sie ist mehr als ein Hinweisgeberportal, ein Verhaltenskodex und eine jährliche Schulung. Sie ist das Ergebnis von Vertrauen. Und Vertrauen entsteht nicht durch Dokumente, sondern durch gelebtes Verhalten der Führungsebene.
Gründe warum die Meldungen nicht erfolgen
In der Praxis scheitert die Meldebereitschaft typischerweise an folgenden Faktoren:
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Fehlende Konsequenzen
Meldungen bleiben aus, weil davon ausgegangen wird, dass den (vermeintlichen) Täter schlicht keine wirksamen Konsequenzen erwarten. Wer erlebt oder hört, dass Meldungen im Haus ins Leere laufen, zieht daraus Konsequenzen und spart sich die Meldung. Das ergab auch die Mitarbeiterbefragung des Marburger Bundes: Von denjenigen, die trotzdem gemeldet hatten, erlebten rund 44 Prozent danach überhaupt keine Maßnahmen. Das institutionelle Schweigen nach der Meldung ist die wirksamste Abschreckung für künftige Hinweisgeber.
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Hierarchische Unterordnung gegenüber dem Täter
Ein weiterer Hauptgrund für unterlassene Meldungen ist, dass der (vermeintliche) Täter der betroffenen Person hierarchisch übergeordnet ist. Das ist ein naheliegender Hemmfaktor, der über die Angst vor formalen Repressalien hinausgeht: Es geht um die grundlegende Machtasymmetrie im ärztlichen Hierarchiegefüge. Wer auf einen Chefarzt oder Oberarzt angewiesen ist – für Weiterbildung, Beurteilungen, OP-Einsätze, Rotationsplanung etc. –, wird nur selten dagegen vorgehen.
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Angst vor beruflichen Nachteilen
Eng damit verbunden ist die Sorge vor beruflichen Nachteilen: Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gesetzlichen Schutz für Hinweisgeber normiert, bleibt die Sorge vor informellen Konsequenzen – Kaltstellung, schlechtere Beurteilungen, sozialer Ausschluss im Team – real.
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Fehlende vertrauliche/ anonyme Meldemöglichkeit
Bei der Mitarbeiterbefragung des Marburger Bundes gab knapp die Hälfte der Befragten an, es habe keine vertrauliche oder anonyme Meldemöglichkeit gegeben. Die Lücke liegt offensichtlich in der kommunikativen Umsetzung: Wer nicht weiß, dass es ein vertrauliches Meldesystem gibt, kann es nicht nutzen.
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Wunsch, Eskalation zu vermeiden
Ein weiterer Grund, Meldungen zu unterlassen, ist der Wunsch, eine Eskalation zu verhindern – sei es zugunsten des Betriebsfriedens, der eigenen Ruhe oder aus dem Wunsch heraus, die Situation nicht größer zu machen, als sie ohnehin schon ist. Dieses Motiv ist in Einrichtungen mit starker kollegialer Identität besonders ausgeprägt.
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Zweifel, dass einem nicht geglaubt wird
Bei der Mitarbeiterbefragung des Marburger Bundes gaben 29 Prozent der Nicht-Meldenden an zu befürchteten, dass ihnen bei Vorwürfen über sexuelle Belästigungen nicht geglaubt wird. Dieser Faktor ist im Verhältnis zu den vorgenannten Gründen somit deutlich weniger ausgeprägt. Die Sorge ist aber gerade bei Situationen, in denen keine Zeugen anwesend sind, naheliegend. Für die Betroffenen ist es wichtig zu wissen, dass allein eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation noch nicht dazu führt, dass keine rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden können.
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Unsicherheit über das „Ob“
Jenseits der messbaren Gründe tritt in der Praxis noch ein weiterer Faktor hinzu: Viele Betroffene sind sich nicht sicher, ob das Erlebte überhaupt meldenswert ist. War das ein Übergriff oder ein Missverständnis? Darf ich das so nennen? Diese Unsicherheit wird selten durch klare Kommunikation des Krankenhauses aufgelöst – und ist deshalb Aufgabe der Führungsebene, nicht der Betroffenen selbst.
Was bedeutet das für die Krankenhausleitung?
Allein mit der Einrichtung einer Meldestelle ist es nicht getan. Eine tragfähige Compliance-Kultur erfordert:
- Sichtbares Commitment der Leitungsebene: Wenn Geschäftsführung und Pflegedienstleitung offen kommunizieren, dass Hinweise willkommen sind und ernst genommen werden, wirkt das. Wenn das nur im Intranet steht, nicht.
- Niedrigschwellige Meldekanäle: Neben dem formalen Portal braucht es Ansprechpersonen, die als vertrauenswürdig wahrgenommen werden.
- Rückmeldung und Ergebniskommunikation: Wer meldet und dann nichts hört, meldet nie wieder. Das HinSchG schreibt eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und eine inhaltliche Rückmeldung innerhalb von drei Monaten vor (§§ 17, 18 HinSchG). Diese Fristen sollten nicht ausgereizt werden.
- Konsequenzen: Wenn bekannt wird, dass Hinweise ignoriert wurden oder der Beschuldigte trotz belastbarer Hinweise keine Konsequenzen erlebt hat, ist das Vertrauen dauerhaft zerstört. Wer das einmal erfahren hat, meldet kein zweites Mal.
Ausblick
Wie die Krankenhausleitung mit Hinweisen, die sie erreichen, richtig umgeht, zeigen die nächsten zwei Beiträge dieser Reihe.
