Schlagwort: Betriebsprüfung

Berichtigung von Steuererklärungen nach einer Betriebsprüfung – Was ändert sich durch § 153 Abs. 4 AO n.F.?

Die Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen nach § 153 AO gehört zum Tagesgeschäft in Unternehmen, ist aber in steuerstrafrechtlicher Sicht ein Minenfeld: Die vorsätzliche Nichtberichtigung ist als Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbewehrt. Doch auch eine Berichtigung kann strafrechtliche Ermittlungen auslösen, in deren Rahmen geprüft wird, ob der Steuerpflichtige den ursprünglichen Fehler vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat.

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Akteneinsicht in der Betriebs-/Außenprüfung (Finanzgericht Düsseldorf vom 09.02.2022, 4 K 641/20 AO)

Steuerliche Außenprüfungen können für Steuerpflichtige lästig und zuweilen auch undurchsichtig werden. Das Finanzamt nimmt alles und vieles unter die Lupe. Was sich die Prüfer genau anschauen, bleibt oft im Dunklen. Das Finanzgericht Düsseldorf weist in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung darauf hin, dass Steuerpflichtige nicht völlig machtlos sind: Soweit ein Finanzamt personenbezogene Daten verarbeitet, kann ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO bestehen.

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