Schlagwort: IT-Sicherheit

Strafrecht für IT-Sicherheitsforschung entschärfen – Grey Hat Hacking legalisieren

1986 hat der deutsche Gesetzgeber § 202a StGB eingeführt und damit das »Ausspähen von Daten« als Zentralnorm des deutschen »Hacking-Strafrechts« unter Strafe gestellt. Bis auf die – deklaratorische – Erstreckung des Wortlauts von § 202a StGB auf das Verschaffen des unbefugten Datenzu­gangs im Jahr 2007 ist dieses Gesetz trotz der gewandelten IT-Sicherheitslage bis heute unverändert geblieben.

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Der neue Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Nahezu sehnsüchtig hat die Cybersicherheits-Branche darauf gewartet, dass es bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vorangeht. In kurzer Zeit sind Anfang Juni 2025 gleich zwei Referentenentwürfe bekannt geworden, die zeigen, wie deutlich hinter den Kulissen die Umsetzung vorangetrieben wird. Der jüngste Entwurf mit Stand vom 2. Juni 2025 enthält im Vergleich zum Regierungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode einige kleinere Veränderungen, die bei der praktischen Umsetzung aber durchaus von Bedeutung sein werden.

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EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission ihren bereits angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt. Damit will sie sensible Patientendaten sowie die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Cyberangriffen noch stärker schützen.

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Neue Cybervorschriften für Kritische Einrichtungen in Deutschland – Cybersicherheit wird rechtlich zur Chefsache

Viele Unternehmen verorten das Thema Cybersicherheit nicht bei der Geschäftsführung – ein Gesetz wird dies aber bald vorschreiben. Im Januar 2023 trat auf europäischer Ebene eine Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (auch NIS-2-RL) in Kraft.

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Cyberattacken rücken Verhältnis von IT-Sicherheit und Strafrecht in den Blickpunkt

Die Cyberattacke auf das Uniklinikum in Düsseldorf markiert eine neue Qualität von Cybercrime. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC) hat die Ermittlungen auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) ausgeweitet. Bisher wurde diese Fallkonstellation nur in Lehrbüchern diskutiert.

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