Wann wird das VerSanG in Kraft treten?
Das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) sieht eine ganze Reihe von Neuerungen vor, die zum Teil mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmen verbunden sein werden.
Mehr »Das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) sieht eine ganze Reihe von Neuerungen vor, die zum Teil mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmen verbunden sein werden.
Mehr »Der Gesetzentwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG) sieht vor, Unternehmen bei unternehmensbezogenen Rechtsverstößen mit im Zweifel empfindlichen Geldsanktionen zu belegen.
Mehr »Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland regelt der Gesetzgeber mit dem geplanten Verbandssanktionengesetz. Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit ist danach die „Verbandstat“.
Mehr »Gemäß § 2 Abs. 1 VerSanG-E sind Verbände juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften.
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