Sanktionsmilderung durch Compliance nach dem Verbandssanktionengesetz
Mildere Sanktionen durch gute Compliance? Was das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) im Entwurf dazu vorsieht, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Mehr »Mildere Sanktionen durch gute Compliance? Was das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) im Entwurf dazu vorsieht, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Mehr »Das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) sieht eine ganze Reihe von Neuerungen vor, die zum Teil mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmen verbunden sein werden.
Mehr »Der Gesetzentwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG) sieht vor, Unternehmen bei unternehmensbezogenen Rechtsverstößen mit im Zweifel empfindlichen Geldsanktionen zu belegen.
Mehr »Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland regelt der Gesetzgeber mit dem geplanten Verbandssanktionengesetz. Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit ist danach die „Verbandstat“.
Mehr »Gemäß § 2 Abs. 1 VerSanG-E sind Verbände juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften.
Mehr »Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen