Verbandsgeldsanktion: Auf welchen Umsatz kommt es an?
Der Gesetzentwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG) sieht vor, Unternehmen bei unternehmensbezogenen Rechtsverstößen mit im Zweifel empfindlichen Geldsanktionen zu belegen.
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Mehr »Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland regelt der Gesetzgeber mit dem geplanten Verbandssanktionengesetz. Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit ist danach die „Verbandstat“.
Mehr »Gemäß § 2 Abs. 1 VerSanG-E sind Verbände juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften.
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