E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mich über meine vernetzten Geräte, wie z.B. Alexa abhören?
Es wird gerne gescherzt, dass man sich mit Alexa & Co. Wanzen in die eigenen vier Wände stellt. Ist das so?
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Mehr »Der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt wird zur Pflicht in den Lieferketten von Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (folgend Lieferkettengesetz genannt) in Kraft. Jetzt sollen Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten für die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes sorgen. Was ist zu tun? Und was passiert, wenn nichts passiert?
Mehr »Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt. Der Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz ist mit ein paar Änderungen vom Bundestag angenommen worden. Im nächsten Schritt muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz könnte dann im April oder Mai 2023 in Kraft treten. Es gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Mehr »Nein, bisher dürfen Behörden Daten, die im Ausland gespeichert sind, nicht ohne Weiteres erheben. Sie müssen stattdessen auf das Rechtshilfeverfahren zurückgreifen, d.h. die ausländische Behörde, die im jeweiligen Land zuständig
Mehr »Daten in Smartphones und Laptops können insbesondere mit Hilfe der Online-Durchsuchung erhoben werden. Bei der Online-Durchsuchung greifen die Ermittler heimlich mittels einer Spähsoftware auf das IT-System (Laptop, Smartphone usw.) zu, um die Daten dort zu erheben (§ 100b StPO, siehe dazu auch unseren ersten Blog-Beitrag der E-Evidence-Reihe).
Mehr »Strafverfolgungsbehörden haben viele Möglichkeiten, Zielpersonen zu orten – auch im Nachhinein.
Dafür stehen den Behörden verschiedene Techniken zur Verfügung.
Telegram, ein Messenger, dessen Betreiber in Dubai ansässig ist, gilt vielen als sicher. Möglich sind einfache Chats zwischen zwei oder mehr Personen, wie man sie auch von anderen Messenger-Diensten kennt. Zusätzlich können sich in öffentlichen Gruppen bis zu 200.000 Nutzer des Dienstes zusammenschließen und miteinander kommunizieren.
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