Author: Jonathan Rüschendorf

Sorge für die Lieferketten

Der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt wird zur Pflicht in den Lieferketten von Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (folgend Lieferkettengesetz genannt) in Kraft. Jetzt sollen Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten für die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes sorgen. Was ist zu tun? Und was passiert, wenn nichts passiert?

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Whistleblower-Management in Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt. Der Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz ist mit ein paar Änderungen vom Bundestag angenommen worden. Im nächsten Schritt muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz könnte dann im April oder Mai 2023 in Kraft treten. Es gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

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Änderungen der strafrechtlichen Sanktionsregelungen – Was ist geplant?

Nach der bereits in Kraft getretenen Abschaffung von § 219a StGB hat Bundesjustizminister Marco Buschmann nun die nächsten geplanten Änderungen im Strafrecht vorgestellt. Am 19. Juli 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionenrechts. Im Zentrum dieses Entwurfs stehen Vorschläge zur Anpassung der Vorschriften zur Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, zu Auflagen und Weisungen sowie zum Maßregelvollzug.

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Was ist ein Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren – auch Vorverfahren genannt – ist der erste Teil eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Ziel ist es, den tatsächlichen Geschehensablauf einer etwaigen Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein Anfangsverdacht. Doch wie läuft so ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren überhaupt ab? Wir haben es im Folgenden einmal kurz zusammengefasst.

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Neue Koalition, neues Glück? – Bedeutung des Koalitionsvertrags für das (Unternehmens-)Strafrecht

Die Ampel-Parteien haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin betonen sie die Anwendung des Strafrechts als Ultima Ratio. Prävention, Resozialisierung und die Entlastung der Justiz sollen bei der „Modernisierung des Strafrechts“ die größte Rolle spielen.

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