Wenn Unternehmen betrogen werden

Was Entscheider bei intern begangenen Straftaten wissen müssen

Unternehmen ergreifen viele Präventions-Maßnahmen, um vor Betrug und Schäden von außen geschützt zu sein. Allerdings liegt eine der größten Gefahrenquellen für Unternehmen im Inneren – bei den Mitarbeitenden. Welche Möglichkeiten es gibt, Straftaten von innen heraus effektiv entgegenzuwirken, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gelegenheit macht Diebe

Eine Studie der Allianz Trade hat ergeben, dass drei Viertel der in Unternehmen verursachten Schäden im Jahr 2022 auf eigene Mitarbeitende zurückzuführen waren. Die Studie liefert auch gleich das Stereotyp des Täters: Führungskraft, männlich, Mitte 40 und oft seit mehr als zehn Jahren im Unternehmen. Das ist also genau die Art Mitarbeitender, von denen Verantwortliche eine starke Loyalität erwarten. Besonders häufig tritt das Phänomen unter Mitarbeitenden der Buchhaltung auf. Und hier greift ein alter Grundsatz aus dem Volksmund: Gelegenheit macht Diebe. Erst dann, wenn langjährige Mitarbeitende aus ihrer Erfahrung heraus die Möglichkeit sehen, mit einem Betrug, Untreue oder auch (Daten-)Diebstahl und Unterschlagung davonzukommen, weil sie Schlupflöcher, Nischen und Defizite in den Kontrollinstanzen kennen, wird die Versuchung groß. Dann werden Unternehmen von den eigenen Mitarbeitenden ausgenommen. Auf dem Spiel stehen nicht selten auch elementare Unternehmenswerte des Unternehmens und Geschäftsgeheimnisse.

CFOs als Verantwortliche

Besondere Verantwortung liegt bei jenen, die im Betrieb für saubere Zahlen zuständig sind: den CFOs. Betrugsfälle und andere Eigentums- oder Vermögensdelikte fallen oft zuerst in ihrem Zuständigkeitsbereich auf. Deshalb ist dort besondere Sorgfalt erforderlich. Nachlässigkeiten bezahlen die Führungskräfte im Zweifel nicht nur mit ihrem Job, sie sind auch persönlich haftbar. CFOs müssen also besonders darauf bedacht sein, im Unternehmen Maßnahmen zu implementieren, um interne Betrugsvorfälle andere Delikte zulasten des Unternehmens unmöglich bzw. schwierig zu machen oder sie zumindest ans Tageslicht zu bringen. Schlussendlich müssen CFO und im Zweifel auch der CEO beweisen, dass Prozesse und Entscheidungen mit den Anforderungen an einen ordentlichen Kaufmann in Einklang stehen (mehr zu den Compliance-Pflichten von Geschäftsführern hier). Deshalb ist Prävention die beste Strategie.

Maßnahmen zur Prävention

Durch präventive Anpassungen in der Unternehmenskultur kann internen Betrugsfällen und anderen Eigentums- bzw. Vermögensdelikten vorgebeugt werden – oder sie werden zumindest schwieriger in der Durchführung. Dazu gehören:

  • das Zusammenstellen diverser und heterogener Teams: Treffen unterschiedliche Wertevorstellungen, Perspektiven und Blickwinkel zusammen, werden Sachverhalte anders beleuchtet und hinterfragt. Außerdem wird so die Bildung sogenannter „Buddy-Systeme“ und Machtgefälle-Situationen vermieden, in denen Straftaten gedeckt werden.
  • Sensibilisierung: Wenn Verantwortliche genau wie Mitarbeitende bezüglich des Themas sensibilisiert sind, erhöht das die Chancen, Straftaten offenzulegen.
  • Kontroll- und Compliance-Systeme: Mit durchdachten Systemen, die keine Defizite in den Kontrollmaßnahmen erlauben, werden die Gelegenheiten für potenzielle Täter eingedämmt. Die einfachste Möglichkeit für eine Kontrollinstanz ist das Vier-Augen-Prinzip.
  • Pre-Employment-Screenings: Augen auf bei der Einstellung von Mitarbeitenden! Überprüfen Sie Mitarbeitende, die Sie für sensible Positionen einstellen vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gründlich. Es gibt Täter, die sich mit ihrer Masche von Unternehmen zu Unternehmen arbeiten. So mancher Fall kann durch die entsprechende Information vorab verhindert werden. Verlassen Sie sich bei Einstellungsverfahren also nicht auf Künstliche Intelligenz oder Dienstleister.
  • Mit gutem Beispiel voran: Wer als Verantwortliche/r im Unternehmen den Eindruck erweckt, dass getrickst werden darf, wird das ernten, was sie oder er sät.
  • Dokumentation: Auch wenn Dokumentationspflichten häufig unliebsam sind – sie vermeiden Haftungsrisiken. Kann bei einem Vorfall anhand von Dokumentationen nachgewiesen werden, dass CFO oder CEO sorgfaltsgemäß gehandelt haben, kann zumindest die drohende Haftung vermieden werden.

Sie vermuten einen Betrugsfall oder eine Straftat in Ihrem Unternehmen? Sie wünschen interne Schulungen und/oder Präventionsberatung Ihres Managements? Sie habe einen konkreten Fall und wollen über strafrechtliche Möglichkeiten und Konsequenzen aufgeklärt werden und diese ggf. ausschöpfen? Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Sprechen Sie uns an.

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