Kategorie: Cybercrime, IT & Datenschutz

Kann das erzwungene Fingerauflegen zur Smartphone-Entsperrung wirklich rechtmäßig sein?

Die Frage, ob das zwangsweise Auflegen des Fingers zur Smartphone-Entsperrung rechtmäßig ist, wurde am 13.03.2025 nun erstmalig durch den BGH (Beschluss v. 13.03.2025 – 2 StR 232/24) entschieden. Im Ergebnis schloss sich der BGH der – hier bereits besprochenen – Auffassung des OLG Bremen (Beschluss v. 8.01.2025 – 1 ORs 26/24) an. Nun wurde daher auch höchstrichterlich bestätigt, dass die zwangsweise Smartphone-Entsperrung mittels Fingerabdrucks zulässig ist. Diese Entscheidung ist aufgrund des erheblichen Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung äußerst kritisch zu hinterfragen.

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Vom Betroffenenrecht zur Rechtspflicht – Das Recht auf Löschung auf dem Prüfstand

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Datenschutzausschuss („EDSA“) in seiner EDSA-Strategie 2021-2023 erstmals einen koordinierten Rahmen für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) verabschiedet. Seit jeher wird dieser fortgeführt. Kernelement dieses koordinierten Rahmens (engl.: Coordinated Enforcement Framework; „CEF“) ist eine jährliche europaweit-koordinierte Maßnahme, um die Umsetzung der DSGVO in den Mitgliedsstaaten zu evaluieren. Dabei konzentrieren sich der EDSA und die kooperierenden nationalen Datenschutzbehörden stets auf einen ausgewählten Aspekt.

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EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission ihren bereits angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt. Damit will sie sensible Patientendaten sowie die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Cyberangriffen noch stärker schützen.

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Erster Bayreuther IT-Strafrechtstag

Am 10. Oktober 2024 fand an der Universität Bayreuth der erste Bayreuther IT-Strafrechtstag zum Thema „Zwischen Blackbox und Deepfakes – KI in der Strafverfolgung“ statt. Die Tagung wurde von dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Rückert ausgerichtet, dessen Forschungsschwerpunkte unter anderem auf technischen Ermittlungsmethoden in der Strafverfolgung liegen. Neben Teilnehmern aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Verwaltung nahmen auch einige Vertreter aus der Justiz an der Veranstaltung teil.

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Die NIS-2-Richtlinie – Pflichten und Haftungsrisiken

Informationstechnische Systeme spielen eine immer größere Rolle für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes. Werden diese durch Cyberangriffe gestört, fällt oftmals nicht nur ein aktives Glied der Wertschöpfungskette aus, sondern zieht dies teilweise ungeahnte Folgeprobleme nach sich. Entsprechend stellt die Förderung und Vereinheitlichung des Schutzes wichtiger Anlagen vor Cyberangriffen einen wesentlichen Baustein der europäischen Sicherheitspolitik dar, in die sich auch die NIS-2-Richtlinie einreiht, welche an die bereits 2016 erlassene NIS-Richtlinie anknüpft und diese ersetzt.

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