Kategorie: Cybercrime, IT & Datenschutz

Vom Betroffenenrecht zur Rechtspflicht – Das Recht auf Löschung auf dem Prüfstand

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Datenschutzausschuss („EDSA“) in seiner EDSA-Strategie 2021-2023 erstmals einen koordinierten Rahmen für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) verabschiedet. Seit jeher wird dieser fortgeführt. Kernelement dieses koordinierten Rahmens (engl.: Coordinated Enforcement Framework; „CEF“) ist eine jährliche europaweit-koordinierte Maßnahme, um die Umsetzung der DSGVO in den Mitgliedsstaaten zu evaluieren. Dabei konzentrieren sich der EDSA und die kooperierenden nationalen Datenschutzbehörden stets auf einen ausgewählten Aspekt.

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EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission ihren bereits angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt. Damit will sie sensible Patientendaten sowie die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Cyberangriffen noch stärker schützen.

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Erster Bayreuther IT-Strafrechtstag

Am 10. Oktober 2024 fand an der Universität Bayreuth der erste Bayreuther IT-Strafrechtstag zum Thema „Zwischen Blackbox und Deepfakes – KI in der Strafverfolgung“ statt. Die Tagung wurde von dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Rückert ausgerichtet, dessen Forschungsschwerpunkte unter anderem auf technischen Ermittlungsmethoden in der Strafverfolgung liegen. Neben Teilnehmern aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Verwaltung nahmen auch einige Vertreter aus der Justiz an der Veranstaltung teil.

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Die NIS-2-Richtlinie – Pflichten und Haftungsrisiken

Informationstechnische Systeme spielen eine immer größere Rolle für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes. Werden diese durch Cyberangriffe gestört, fällt oftmals nicht nur ein aktives Glied der Wertschöpfungskette aus, sondern zieht dies teilweise ungeahnte Folgeprobleme nach sich. Entsprechend stellt die Förderung und Vereinheitlichung des Schutzes wichtiger Anlagen vor Cyberangriffen einen wesentlichen Baustein der europäischen Sicherheitspolitik dar, in die sich auch die NIS-2-Richtlinie einreiht, welche an die bereits 2016 erlassene NIS-Richtlinie anknüpft und diese ersetzt.

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Österreichisches Bundesverwaltungsgericht konkretisiert den datenschutzrechtlichen Unternehmensbegriff

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat in einer bisher noch kaum beachteten Entscheidung (Erkenntnis vom 26.03.2024 – W 1372241630 – 1/48 E, BeckRS 2024, 9808) hieran angeknüpft und überzeugend Ausführungen dazu getätigt, wie der kartellrechtlich geprägte Unternehmensbegriff auf das Datenschutzbußgeldrecht transferiert werden kann. Aber nicht nur aus diesem Grund handelt es sich um ein beachtenswertes Urteil, denn die Entscheidung unterstreicht einmal mehr den Wert der Bußgeldverteidigung. Das Gericht reduzierte das Bußgeld auf die Beschwerde der Bank hin beträchtlich: während die Datenschutzbehörde noch einen Betrag von EUR 4 Mio. in Ansatz brachte, verringerte das Gericht diesen Betrag auf EUR 50.000,00.

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