Immer häufiger werden Unternehmen Opfer von Cyber-Angriffen. Immer häufiger führen diese Angriffe nicht nur zu Reputationsschäden, sondern auch zu erheblichen kommerziellen Schäden: Produktionslinien stehen still, Kunden oder Lieferanten machen Schadensersatzansprüche geltend. Sensible Daten werden öffentlich. Der EuGH tendiert nach aktuellen Schlussanträgen zu einem weitreichenden Haftungsmaßstab: Datenschutzrechtlich könnten sich Unternehmen nach einem Hackerangriff nur aus der Haftung ziehen, wenn sie nachweisen können, alle angemessenen Schutzmaßnahmen ergriffen und trotzdem Opfer eines Cyber-Angriffes geworden zu sein.
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