E-Evidence: Kann ich mich technisch vor staatlicher Überwachung schützen?
Es gibt verschiedene Wege, Überwachungsmöglichkeiten zu verringern. Völlige Sicherheit vor staatlicher Überwachung wird man aber kaum erreichen.
Mehr »Es gibt verschiedene Wege, Überwachungsmöglichkeiten zu verringern. Völlige Sicherheit vor staatlicher Überwachung wird man aber kaum erreichen.
Mehr »Die StPO gibt den Ermittlungsbehörden ein breites Arsenal von Befugnissen an die Hand, um die Wahrheit zu erforschen (für einen Überblick: E-Evidence: Die wichtigsten digitalen Überwachungsmittel der Strafverfolgungsbehörden kurz erklärt).
Mehr »Ob bzw. wann Betroffene von einer Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden erfahren, hängt davon ab, ob offene oder heimliche Maßnahmen angewandt werden.
Mehr »Das Thema „Digitalisierung im Strafverfahrensrecht“ erzeugt nicht selten futuristische Vorstellungen wie z.B. die Frage, ob Richter in Zukunft durch einen Roboter ersetzt werden könnten. In der Wirklichkeit des Strafverfahrensrechts spielen solche Ideen (noch) keine Rolle. Gleichwohl kann bereits eingangs festgehalten werden, dass vor allem die Ermittlungsbehörden von der Digitalisierung profitiert haben.
Mehr »Es wird gerne gescherzt, dass man sich mit Alexa & Co. Wanzen in die eigenen vier Wände stellt. Ist das so?
Mehr »Nein, bisher dürfen Behörden Daten, die im Ausland gespeichert sind, nicht ohne Weiteres erheben. Sie müssen stattdessen auf das Rechtshilfeverfahren zurückgreifen, d.h. die ausländische Behörde, die im jeweiligen Land zuständig
Mehr »Daten in Smartphones und Laptops können insbesondere mit Hilfe der Online-Durchsuchung erhoben werden. Bei der Online-Durchsuchung greifen die Ermittler heimlich mittels einer Spähsoftware auf das IT-System (Laptop, Smartphone usw.) zu, um die Daten dort zu erheben (§ 100b StPO, siehe dazu auch unseren ersten Blog-Beitrag der E-Evidence-Reihe).
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