Schlagwort: Unternehmenssanktionen

Registereintragungen von Bußgeldentscheidungen – Teil 1: Was Unternehmen zum Gewerbezentralregister wissen sollten

Registereintragungen von Bußgeldentscheidungen sind weit mehr als bloße Verwaltungsakte – sie haben teils gravierende Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis. Bereits eine einzige Eintragung kann den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, gewerberechtliche Untersagungen oder weitere erhebliche Nachteile nach sich ziehen und damit die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Für Unternehmen ist es daher essentiell, bestehende Registereintragungen regelmäßig zu überprüfen.

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Noch ein Jahr bis zur Umsetzung: Auswirkungen der neuen Umweltstrafrechtsrichtlinie auf die deutsche Rechtsordnung

Am 20. Mai 2024 ist die EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Der europäische Gesetzgeber ersetzt damit die beiden Vorgängerrichtlinien (2008/99/EG und 2009/123/EG) mit Blick auf die steigende Bedeutung der Verfolgung umweltbezogener Kriminalität. Zudem werden zahlreiche Vorgaben für neue Straftatbestände sowie eine Verschärfung der Sanktionen für natürliche und juristische Personen geschaffen. Derzeit läuft die Frist zur Umsetzung in nationales Recht. Spätestens bis zum 21. Mai 2026 muss die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die damit verbundenen Neuerungen werden nicht nur den deutschen Gesetzgeber, sondern auch Unternehmen vor erheblichen Anpassungsbedarf stellen.

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Tagungsbericht: 9. Unternehmensstrafrechtliche Tage „Sektoralisiertes Unternehmens- und Korruptionsstrafrecht“

Unter dem Tagungsthema „Sektoralisiertes Unternehmens- und Korruptionsstrafrecht“ veranstaltete Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Universität Augsburg) am 5. und 6. Dezember 2024 die „9. Unternehmensstrafrechtliche Tage“. Die Tagung findet im jährlichen Wechsel an den Universitäten Linz, Zürich, Heidelberg, München und Augsburg statt. Die Referentinnen und Referenten debattierten mit rund 80 Tagungsteilnehmern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aktuelle Fragekomplexe des Wirtschaftsstrafrechts.

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Verschärfung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – Strengerer Umweltschutz und höhere Compliance-Anforderungen

Die Bekämpfung von Umweltkriminalität steht weiterhin im Fokus des europäischen Gesetzgebers. Am 20. Mai 2024 ist die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Sie ergänzt ihre Vorgängerrichtlinie (2008/99/EG) um 11 neue Straftatbestände und führt erstmalig einen eigenen Sanktionen-Katalog ein. Die EU möchte eine bessere Verknüpfung von Straf- und Verwaltungsrecht erreichen, um umweltschädigenden Handlungen vorzubeugen und abzuschrecken. Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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