3 Fragen an Dr. Anna Krause-Ablaß

„Eine respektvoll gelebte Kooperation mit der Staatsanwaltschaft ist von sehr großem Vorteil.“

Ein Satz, der aus echter Erfahrung auf beiden Seiten des Verfahrens kommt.

Mit unserem neuen Format „3 Fragen an“ möchten wir Ihnen die Menschen hinter Wessing & Partner näherbringen, mit Einblicken in Werdegang, fachliche Perspektive und Praxiserfahrung.

Den Anfang macht Dr. Anna Krause-Ablaß, Anwältin und Partnerin für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

1️⃣Sie waren Richterin, Staatsanwältin und Delegierte Europäische Staatsanwältin, bevor Sie in die Kanzlei gewechselt sind. Was hat Sie zu diesem Seitenwechsel bewogen?
Fachlich und menschlich habe ich meine Zeit in der Justiz sehr geschätzt, aber die Strukturen dort ließen wenig Raum für Gestaltung und einen Blick über den Tellerrand der Verfahrensakte hinaus. Gerade den gestaltenden Teil der Arbeit und eine Begleitung von Krisensituationen auch bereits im Vorfeld staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen finde ich besonders reizvoll.

2️⃣Sie kennen Ermittlungsverfahren aus Sicht der Anklage und Verteidigung. Was unterscheidet diese beiden Perspektiven am meisten?
Die Anklage bewertet den Sachverhalt anhand der im Ermittlungsverfahren zusammengetragenen und schriftlich in der Verfahrensakte zusammengefassten Beweise. Die Verteidigung muss zudem die persönliche Betroffenheit von Mandant und Unternehmen miteinbeziehen.

3️⃣Was unterschätzen Unternehmen bei der Einleitung eines Strafverfahrens am häufigsten?
Die Zielrichtung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen hat sich in den letzten Jahren geändert. Wirtschaftsstrafverfahren enden immer öfter mit der Verhängung einer Verbandsgeldbuße. Um eine solche bestenfalls zu verhindern oder zumindest der Höhe nach zu reduzieren, ist eine respektvoll gelebte Kooperation mit der Staatsanwaltschaft von sehr großem Vorteil.

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