Autor: Dr. Theresa Acker

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Weitreichende Änderungen der Regularien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch EU-AML-Paket

Das neue EU-AML-Paket verschärft die Regeln zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung in der EU. Mit der neuen EU-Behörde AMLA in Frankfurt, zahlreichen erweiterten Sorgfaltspflichten und der bald einheitlichen AML-Verordnung stehen Unternehmen und Verpflichtete vor umfassenden Änderungen. Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Folgen des Geldwäschepakets.

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Kann das erzwungene Fingerauflegen zur Smartphone-Entsperrung wirklich rechtmäßig sein?

Die Frage, ob das zwangsweise Auflegen des Fingers zur Smartphone-Entsperrung rechtmäßig ist, wurde am 13.03.2025 nun erstmalig durch den BGH (Beschluss v. 13.03.2025 – 2 StR 232/24) entschieden. Im Ergebnis schloss sich der BGH der – hier bereits besprochenen – Auffassung des OLG Bremen (Beschluss v. 8.01.2025 – 1 ORs 26/24) an. Nun wurde daher auch höchstrichterlich bestätigt, dass die zwangsweise Smartphone-Entsperrung mittels Fingerabdrucks zulässig ist. Diese Entscheidung ist aufgrund des erheblichen Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung äußerst kritisch zu hinterfragen.

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