Kategorie: Wirtschaftsstrafrecht

Sorge für die Lieferketten

Der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt wird zur Pflicht in den Lieferketten von Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (folgend Lieferkettengesetz genannt) in Kraft. Jetzt sollen Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten für die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes sorgen. Was ist zu tun? Und was passiert, wenn nichts passiert?

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Whistleblower-Management in Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt. Der Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz ist mit ein paar Änderungen vom Bundestag angenommen worden. Im nächsten Schritt muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz könnte dann im April oder Mai 2023 in Kraft treten. Es gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

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