EuGH bestätigt Verbot der unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Verbot der Vorratsdatenspeicherung erneut bestätigt (Az. C-140/20). Der EuGH folgt damit seiner bisherigen Linie: Ausnahmen sind nur in engen Grenzen denkbar, nämlich zum Schutz
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