Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht – Einblicke aus der Praxis
Wenn morgens um sechs die Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, beginnt für Betroffene eine Ausnahmesituation: beruflich, rechtlich und menschlich. Wirtschaftsstrafverfahren treffen oft Personen, die als Führungskräfte oder Entscheidungsträger bislang auf der sicheren Seite des Schreibtischs saßen. Plötzlich stehen sie im Fokus von Ermittlungen, sehen sich mit Vorwürfen konfrontiert, deren Tragweite sie häufig erst spät erfassen.
Doch was passiert eigentlich auf der Seite der Beschuldigten, während Ermittlungsbehörden oder interne Untersuchungsteams Buchhaltungsdaten, Verträge und Kommunikation auswerten? Wie läuft eine Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht konkret ab, und welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden?
Darüber hat Patrick Schneider, Certified Fraud Examiner und Host des Podcasts „Forensic Investigations“, mit Strafverteidiger Christian Heinelt gesprochen. Heinelt ist seit rund vier Jahren bei Wessing & Partner tätig, einer der größten auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzleien in Deutschland, und bringt umfassende Erfahrung aus Verfahren quer durch alle Branchen mit: vom Mittelstand bis zum Großkonzern, von IT- und Datenschutzstrafrecht bis hin zu Kapitalmarktdelikten.
Das Gespräch liefert praxisnahe Einblicke in die erste Phase eines Ermittlungsverfahrens, den Umgang mit Mandanten unter Druck und die häufigsten Fehlannahmen im Wirtschaftsstrafrecht.
Heute sprechen wir über Verteidigungsstrategien in Wirtschaftsstrafverfahren. Als Investigator stehe ich ja meistens auf der Seite von Organisationen und Unternehmen, um einen Sachverhalt aufzuklären. Dazu schaue ich mir dann Buchhaltungsdaten an und Verträge, aber vor allem natürlich auch Kommunikationsdaten betroffener Personen. Und ich frage mich dann oft, was passiert eigentlich auf der anderen Seite, auf der Gegenseite, während wir eine Untersuchung durchführen?
Was erleben jetzt Menschen, denen dolose Handlungen vorgeworfen werden? Und wie werden sie verteidigt? Heute spreche ich mit Christian Heinelt. Christian ist Strafverteidiger und arbeitet im Wirtschafts- und Unternehmenskontext. Und wir reden über Mandanten, denen dolose Handlungen vorgeworfen werden und über Verteidigungsstrategien, die nicht nur juristisch, sondern auch menschlich sind.
Ich bin Christian Heinelt und seit etwa vier Jahren bei Wessing & Partner in Düsseldorf, einer der größten wirtschaftsstrafrechtlichen Sozietäten in Deutschland. Wir machen hauptsächlich Wirtschaftsstrafrecht – also Strafrecht im Unternehmenskontext.
Dabei leisten wir einerseits präventive Arbeit, andererseits die klassische Strafverteidigung, sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen. Meine Spezialisierung ist das IT- und Datenschutzstrafrecht, das etwa 50 bis 60 Prozent meiner Arbeit ausmacht. Der restliche Teil ist das klassische Wirtschaftsstrafrecht – von Untreue über Wertpapierdelikte bis hin zum Kapitalmarktstrafrecht. Ein breites Spektrum also.
Das hört sich so an, als würdest du eigentlich alles abdecken?
Tatsächlich alles, und das in unterschiedlichen Unternehmensgrößen – von Mittelständlern bis hin zu international tätigen Konzernen. Die Branchen reichen von Telekommunikationsunternehmen und Internetdienstleistern bis hin zum öffentlichen Sektor und der Automobilbranche. Also durchaus klassisches deutsches Industriegeschäft.
Was machst du als Strafverteidiger am Anfang eines neuen Mandats? Du vertrittst Mandanten, denen eine dolose Handlung vorgeworfen wird – was ist dein erstes Ziel, und wie laufen die ersten 72 Stunden ab?
Das lässt sich schwer verallgemeinern, weil ich zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten in einen Fall hineingezogen werde. Es gibt Situationen, in denen Mandanten bereits früh im Verfahren von der Staatsanwaltschaft informiert werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft. Das ist dann meistens vergleichsweise ruhig – man hat Zeit, die Akte anzufordern und mit dem Mandanten Gespräche zu führen. Es geht zunächst um die Mandatsaufarbeitung und den Sachverhalt.
Dann gibt es aber auch Situationen, in denen die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren bewusst noch nicht gegenüber dem Beschuldigten geöffnet hat, um geheime Ermittlungsmaßnahmen nicht vorzeitig offenzulegen. Das ist dann die Situation, in der man morgens einen Anruf bekommt und plötzlich die Staatsanwaltschaft mit mehreren Polizisten vor der Tür steht und eine Durchsuchung durchführt. Das ist eine völlig andere Gefechtslage.
Der erste Fall ist also das Wünschenswerte, weil Zeit bleibt, um die Informationslage zu klären – was wird vorgeworfen, welche Rechtsgrundlage, welche Sachverhalte. Wie gehst du vor, wenn diese Zeit nicht da ist und der Mandant emotional aufgeladen und überrascht ist?
Man muss immer zunächst ein Erstgespräch mit dem Mandanten führen und verstehen, welcher Vorwurf im Raum steht. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Mandant von der Lage vollständig überrascht ist und sie sich nicht erklären kann.
Je nach Situation gibt es unterschiedliche Kommunikationswege. Die Bandbreite der Beschuldigten ist weit: Viele befinden sich in einer emotional belastenden Ausnahmesituation. Andere sind als Manager Drucksituationen gewohnt und reagieren sehr geordnet – was allerdings seine eigenen Risiken mit sich bringt, wenn diese kontrollierte Kommunikation auch gegenüber dem eigenen Anwalt betrieben wird.
Die emotional belasteten Mandanten sind wohl eher zu stabilisieren?
Ja, absolut. In solchen Situationen ist es wichtig, Tempo und Druck herauszunehmen. Der Reflex, sofort mit Staatsanwaltschaft oder Polizei zu kommunizieren, ist selten eine gute Taktik – Behörden arbeiten bedacht und überlegt.
Das Allererste in jedem Strafverfahren ist, die Akte anzufordern. Bevor man weiß, was der Stand der Ermittlungen ist, was die Vorwürfe sind und wo man steht, sollte man keine Kommunikation auf unsicherer Grundlage führen. Deswegen ist es wichtig, aufgeregte Mandanten an die Hand zu nehmen und sie durch den Prozess zu führen. Die meisten sind das erste Mal mit einem Strafverfahren konfrontiert. Unsere Aufgabe ist nicht nur, die rechtlichen Fragen zu lösen, sondern auch dabei zu helfen, mit der Situation richtig umzugehen.
„Ich habe noch keinen Staatsanwalt erlebt, der den Verdacht allein dadurch als erhärtet angesehen hätte, dass jemand einen Anwalt hat. Es ist schlicht das gute Recht jeder Person, rechtliche Vertretung in Anspruch zu nehmen.“
Wie gehst du mit dem anderen Typus um – dem erfahrenen Manager, der Druck gewohnt ist und sich möglicherweise in falscher Sicherheit wiegt? Wie bringst du jemanden, der gewohnt ist, die Initiative zu ergreifen, in eine defensive Haltung?
Es hilft oft, diese Personen zunächst darüber aufzuklären, wie ein solches Verfahren funktioniert. Das sind Menschen, die Kontrolle nicht gerne abgeben. Man muss eine Situation schaffen, in der man das Verfahren gemeinsam durchgeht. Solche Personen wollen keine fertige Strategie vorgesetzt bekommen – sie wollen eingebunden sein.
Entscheidend ist, dass es keine Alleingänge gibt. Wirtschaftsstrafsachen sind so komplex, dass man ohne juristische Bildung kaum beurteilen kann, was eine belastende und was eine entlastende Tatsache ist. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Mandanten sagen: „Das haben wir schon immer so gemacht, das kann doch keine Straftat sein.“ Das ist eine klassische Falle – und ohne anwaltliche Begleitung kann das sehr schädlich sein.
Was sind die größten Fehler, die Mandanten am Anfang machen?
Zwei Extreme: Auf der einen Seite übertriebener Aktionismus – der Drang, sofort und proaktiv zu kommunizieren, ohne zu wissen, was die Behörden bereits wissen. Auf der anderen Seite das Verdrängen – das Hoffen, dass sich die Sache von selbst klärt.
Beide Typen entscheiden sich oft dafür, einen Anwalt erst sehr spät einzuschalten. Häufig steckt dahinter die Sorge: „Wenn ich mir einen Rechtsanwalt nehme, denkt die Staatsanwaltschaft erst recht, dass ich etwas zu verbergen habe.“ Das höre ich tatsächlich sehr oft. Ich kann den Gedanken nachvollziehen – aber ich habe noch keinen Staatsanwalt erlebt, der den Verdacht allein dadurch als erhärtet angesehen hätte, dass jemand einen Anwalt hat. Es ist schlicht das gute Recht jeder Person, rechtliche Vertretung in Anspruch zu nehmen.
Welche typischen Rechtfertigungserzählungen hörst du, wenn du zum ersten Mal mit einem Mandanten sprichst, der im Verdacht steht, eine wirtschaftskriminelle Handlung begangen zu haben?
Es gibt Mandanten, die eine sehr rechtfertigende Haltung einnehmen und daran zweifeln, dass ihr Verhalten strafbar sein kann – weil es aus ihrer Sicht normales Wirtschaftsgebaren ist. Als Anekdote: Es war lange Zeit umstritten, ob Korruption im Ausland nach deutschem Recht strafbar sein sollte. Das Argument lautete, ein deutscher Unternehmer, der in einem Land tätig ist, in dem Korruption verbreiteter ist, würde einen Wettbewerbsnachteil erleiden, wenn er dafür nach deutschem Recht sanktioniert wird.
Das ist eine nachvollziehbare Argumentationslinie – aber „alle anderen machen es auch“ ist und bleibt keine tragfähige Verteidigungslinie.
Sprichst du mit deinen Mandanten darüber, ob sie die ihnen vorgeworfene Tat tatsächlich begangen haben?
Ich glaube, ich habe in meiner bisherigen Karriere noch nie direkt gefragt: „Waren Sie es wirklich?“ Diese Frage kennt man aus Filmen und Serien – sie bringt mir aber wenig. Was ich wissen möchte, ist: Was ist tatsächlich passiert? Was waren die Hintergründe? Wie haben Sie sich in der Situation verhalten?
Ob das eine Straftat darstellt, ist eine rechtliche Frage, die ich beantworte, wenn ich die Akte, Kommentare und Gerichtsentscheidungen durchgearbeitet habe. Im ersten Gespräch geht es um den Sachverhalt – nicht um die rechtliche Bewertung.
Wenn man nicht weiß, ob der Mandant die Tat begangen hat, besteht doch die Gefahr, dass er einem nur selektiv Fakten schildert – aus Scham, oder weil er denkt, ein unwissender Anwalt verteidigt ihn besser. Wie gehst du damit um?
Im ersten Schritt vertraut man auf das, was der Mandant erzählt. Aber in Wirtschaftsstrafverfahren gibt es fast immer harte Beweise – Dokumente, Kommunikationsdaten. Es ist selten wie im Fernsehen, wo jemand behauptet, er sei an dem Abend woanders gewesen.
Es kommt tatsächlich vor, dass Mandanten einzelne Belastungsmomente nicht von sich aus offenlegen. Das ist aber nicht zwingend Täuschungsabsicht – oft liegt es schlicht daran, dass sich der Mandant nicht mehr erinnert. Bei sehr komplexen und langwierigen Sachverhalten ist das verständlich.
Das Vergessen wird bei Untersuchungen häufig unterschätzt. Ein Manager, der täglich 600 E-Mails bekommt und wir uns einen Zeitraum von fünf Jahren anschauen – der hat Dingen, die zum damaligen Zeitpunkt alltäglich wirkten, schlicht keine besondere Bedeutung beigemessen.
Genau. Und das hängt auch mit der subjektiven Bewertung zusammen. Wer sich gar nicht bewusst ist, dass ein Verhalten untreue-relevant sein könnte, trägt das auch nicht als wichtige Information im Gedächtnis. In der Situation war es für diese Person schlicht kein relevantes Ereignis.
Wie bereitest du einen Mandanten auf eine Zeugenladung oder ein Interview vor?
Das hängt davon ab, wo man im Verfahren steht. Oft ist die Ladung der erste Moment, in dem der Mandant überhaupt vom Verfahren erfährt. In diesem Fall empfehle ich meistens, sich der mündlichen Vernehmung zunächst nicht zu stellen, sondern erst die Akte anzufordern und sich schriftlich zu äußern. Das ist deutlich besser steuerbar als ein spontanes mündliches Gespräch.
Wenn eine mündliche Vernehmung dennoch angezeigt ist – sei es rechtlich zwingend oder taktisch sinnvoll – geht man die möglichen Fragen gemeinsam durch. Das klingt vielleicht etwas ungewöhnlich, aber man denkt quasi in einer Art Rollenspiel durch: Was könnte ein Investigator, ein Staatsanwalt oder ein Polizist fragen – und wie würde der Mandant antworten?
Wie gehst du mit Medienanfragen zu laufenden Fällen um?
Ich persönlich gehe nie in die öffentliche Kommunikation – das habe ich auch noch nie getan. Mandanten haben zwar manchmal den Drang, ihr öffentliches Bild aktiv zu gestalten. Im Ermittlungsverfahren rate ich aber davon ab, weil man nie wissen kann, was später gegen einen verwendet wird.
In manchen Situationen – vor allem bei der Unternehmensverteidigung – lässt sich öffentliche Kommunikation nicht gänzlich vermeiden, etwa wenn Behörden Bußgeldbescheide veröffentlichen oder Pressemitteilungen herausgeben. Dann ist eine sehr bewusste Kommunikationsstrategie gefragt, und es kann sinnvoll sein, einen Presserechtler hinzuzuziehen.
Ich hatte es vorhin bereits angesprochen und möchte es nun auflösen: Durchsuchungen – der Super-GAU für Unternehmen. Plötzlich steht ein Dutzend Personen von der Staatsanwaltschaft vor der Tür. Wie reagierst du, wenn du in dieser Situation angerufen wirst?
Idealerweise hat man einen gut vorbereiteten Mandanten. Viele große Unternehmen haben interne Prozesse für genau solche Situationen. Wir führen auch regelmäßig Schulungen durch, wie man mit Durchsuchungen umgeht.
Vor Ort gilt: Zunächst ist der Durchsuchungsbeschluss zu prüfen – ist er gültig, gibt es zeitliche Beschränkungen? Dann ist darauf zu achten, dass nur fallrelevante Unterlagen mitgenommen werden. Gerade bei IT-Durchsuchungen ist das zentral. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass eine Vorfilterung – etwa anhand von Suchbegriffen – erforderlich ist und nicht einfach ganze E-Mail-Verzeichnisse mitgenommen werden dürfen. Das ist vielen Behörden in der Praxis aber nicht immer bewusst.
Man sollte an den relevanten Cluster-Punkten, also dort, wo besonders intensive Durchsuchungen stattfinden, jeweils einen Anwalt präsent haben – um zu verhindern, dass etwa ein Beamter spontan beginnt, Mitarbeiter zu befragen. Es kann zudem sinnvoll sein, Mitarbeiter, die für das Verfahren keine relevanten Informationen tragen, nach Hause zu schicken oder an einem zentralen Ort zu sammeln. Je mehr Angriffspunkte es gibt, desto größer das Risiko.
Ich nenne einige Aussagen – Mythos oder Realität?
„Wer schweigt, wirkt schuldig.“
Mythos. Es kann viele Gründe geben zu schweigen – etwa schlicht, weil man etwas nicht weiß. Schweigen kann durchaus valide sein.
„Interne E-Mails sind privat.“
Nicht zwingend. Es kommt darauf an, ob das Unternehmen die private Nutzung der betrieblichen Infrastruktur erlaubt. Das ist eine komplexe Frage, die sich bei internen Untersuchungen regelmäßig stellt.
„Auf einen als privat gekennzeichneten Ordner auf einem Firmenrechner darf eine Ermittlungsbehörde bzw. eine interne Investigation nicht zugreifen.“
Bei der unternehmensinternen Investigation kommt es auf den Einzelfall an. Die Staatsanwaltschaft hingegen kann das.
„Eine D&O-Versicherung deckt alles ab.“
Nein. Das ist immer einzelfallabhängig. Versicherungen haben oft einschränkende Klauseln, und es besteht das Risiko, erhaltene Leistungen zurückzahlen zu müssen, wenn man etwa wegen einer Vorsatztat verurteilt wird.
„Wenn kein Schaden entstanden ist, gibt es auch keine Straftat.“
Das stimmt nicht. Es muss nicht immer sofort ersichtlich sein, wo der Schaden liegt – er kann sehr abstrakt sein. Zudem gibt es viele Delikte, die nicht nur das Vermögen schützen, und auch Versuchstaten können strafbar sein. Diese Schlussfolgerung lässt sich so pauschal nicht ziehen.
Dieses Interview ist im Original als Episode des Podcasts „Forensic Investigations“ erschienen und kann dort in voller Länge angehört werden – moderiert von Patrick Schneider, Certified Fraud Examiner, mit Gast Christian Heinelt, Strafverteidiger bei Wessing & Partner in Düsseldorf.
