Author: Prof. Dr. Jürgen Wessing

Strafrecht: Angeklagte und das letzte Wort

Jeder hat das Recht, am Ende eines Verfahrens als Angeklagter im wahrsten Sinne des Wortes das letzte Wort zu haben. Das allerletzte Wort hat allerdings das Gericht. Sinn des Rederechts des Angeklagten ist es, das grundgesetzlich festgeschriebene rechtliche Gehör zu garantieren und es ist Ausfluss der Autonomie auch in seiner Prozessstellung als Angeklagte.

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Vom Indiz zum Beweis – der schmale Grat zwischen Schuld und Unschuld

Die Strafrechtsfälle, in denen jemand mit rauchender Pistole über der Leiche stehend angetroffen wird, sind eher selten. Die meisten Urteile beruhen deshalb nicht auf unmittelbaren, unwiderleglichen und offenkundigen Beweisen, wie einer eindeutigen Zeugenschilderung. Die Frage nach Schuld oder Unschuld – oder zu mindestens nicht beweisbarer Schuld – wird dann über mittelbare sogenannte Beweisanzeichen, also Indizien, beantwortet.

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Stille Verteidigung: Ist Schweigen Gold?

Schweigen ist das Recht jeder Person, die durch unseren Staat mit Vorwürfen, strafrechtlich oder auch nur im Ordnungswidrigkeitenrecht, konfrontiert wird. Erstaunlich, dass dieses Recht in der Praxis selten genutzt wird. Ich persönlich glaube nicht, dass die meisten Menschen nicht wissen, dass sie in solchen Situationen nichts sagen müssen. Warum also machen dann so wenige Menschen von ihrem grundgesetzlich garantierten Recht Gebrauch?

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