Der Blog zu Unternehmensstrafrecht und Compliance

Unternehmensstrafrecht

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 2: Rechtliche Rahmenbedingungen in Standardfällen

Nach Darstellung der wichtigsten Aufklärungsmaßnahmen im ersten Teil befasst sich der zweite Teil der Beitragsreihe „Interne Untersuchung – Aufklärung und Beweissicherung“ mit deren rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf übergreifende Aspekte des Gesellschafts-, Arbeits-, Datenschutz- und Strafrechts.

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Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 1: Ablaufbeschreibung und technische Hintergründe

Interne Untersuchungen gehören inzwischen zum Standardvorgehen in Unternehmen, wenn der Verdacht eines Regelverstoßes durch einen Mitarbeiter besteht. Anknüpfend an unsere FAQ-Reihe zu internen Untersuchungen befasst sich die Beitragsreihe „Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung“ vertieft mit den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der hierbei genutzten Aufklärungsmaßnahmen. Welche Maßnahmen internen Ermittlern zur Verfügung stehen und wie diese in der Praxis ablaufen, beleuchtet der erste Teil der Reihe.

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Berichtigung von Steuererklärungen nach einer Betriebsprüfung – Was ändert sich durch § 153 Abs. 4 AO n.F.?

Die Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen nach § 153 AO gehört zum Tagesgeschäft in Unternehmen, ist aber in steuerstrafrechtlicher Sicht ein Minenfeld: Die vorsätzliche Nichtberichtigung ist als Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbewehrt. Doch auch eine Berichtigung kann strafrechtliche Ermittlungen auslösen, in deren Rahmen geprüft wird, ob der Steuerpflichtige den ursprünglichen Fehler vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat.

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FAQ: Interne Untersuchungen – Was Arbeitgeber beachten müssen (Teil 3)

Wie ist eine interne Untersuchung zu dokumentieren? Welche Konsequenzen kann eine interne Untersuchung für Betroffene und Unternehmen haben? Besteht im Rahmen einer Internal Investigation eine Kooperationspflicht des Unternehmens mit den Ermittlungsbehörden? Dürfen die Erkenntnisse einer internen Untersuchung in einem sich anschließenden Strafverfahren verwertet werden? Und: Unterliegen die Ergebnisse einer internen Untersuchung der Beschlagnahme?

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Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – Aussichtslos oder echte Chance für die Verteidigung?

Nach der jährlichen Statistik des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegen die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde mit leichten Schwankungen bei ca. 2 Prozent. Verfassungsbeschwerden können von jedermann erhoben werden, wenn er oder sie sich durch „den Staat“ in seinen Rechten verletzt fühlt. Entsprechend oft haben diese Klagen einen querulatorischen Hintergrund. Ermutigend sind die Erfolgsaussichten dennoch nicht.

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