Criminal Due Diligence

Wenn es um das Thema Mergers & Acquisitions (M&A) geht, ist eine Due Diligence elementarer Bestandteil und Grundlage des Geschäfts. Sie wird in verschiedenen Bereichen (z.B. im Bereich steuerlicher Aspekte, grundlegender Unternehmensbewertung) durchgeführt. Die Criminal Due Diligence bezweckt die Aufdeckung straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Haftungsrisiken im Transaktionsgeschäft.

M&A Deals sind komplex und regelmäßig mit massiven Risiken jedweder Art verbunden. Eine Due Diligence soll Unternehmen und das Management absichern. Dazu werden alle Auswirkungen eines Unternehmenskaufs analysiert, geprüft und bewertet. So werden rechtliche Risiken identifiziert und beurteilt. Am Ende geht es um die Frage: Lohnt sich die Transaktion für den Interessenten?

Die Criminal Due Diligence befasst sich explizit mit den straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlich relevanten Aspekten und wird in Zeiten von DSGVO, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und allgemein zunehmender Strafbarkeitsrisiken immer relevanter. Die ständige Dynamik der Rechtsprechung führt darüber hinaus zu einer weiteren Erhöhung der Risiken und bedarf deshalb besonderer Sensibilität in der Analyse. Hat es im zu erwerbenden Unternehmen in der Vergangenheit unternehmensbezogene Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gegeben oder dauern diese noch an, setzen sich Käufer nicht nur zivil- und steuerrechtlichen Haftungsrisiken, sondern auch drohenden Sanktionsrisiken aus.

Was untersucht eine Criminal Due Diligence?

Die Criminal Due Diligence untersucht ein Unternehmen auf straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlich relevante Schwachstellen, die in der Vergangenheit im Unternehmenskontext aufgetaucht sind. Bei der Prüfung werden unter anderem die Steuersituation, die Unternehmensorganisation und die betriebliche Compliance untersucht. Zu den Risiken, die dabei auffallen könnten, gehören beispielsweise:

  • Produkthaftungsfälle und diesbezügliche Straf- und Bußgeldverfahren,
  • Fragwürdige Beraterverträge und/oder bislang verborgen gebliebene Bestechungsfälle,
  • streitige Betriebsprüfungen, die in Steuerstrafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung münden können,
  • Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit und nicht (korrekt) abgeführte Sozialabgaben,
  • Unrichtige Bilanzen und Buchhaltungsmanipulationen.

Folgen bei strafrechtlichen Findings

Fallen bei der Due Diligence strafrechtlich relevante Aspekte auf, hat das Folgen. Es beeinflusst nicht nur den Wert des Unternehmens beim Kauf, sondern auch die grundlegende Kaufentscheidung. Liegen beispielsweise Hinweise auf Steuerhinterziehung vor, ist das zumindest eine red flag: Ein Steuerverfahren kann an die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens gehen und im schlimmsten Fall das ankaufende Unternehmen mit in die Insolvenz reißen. Bei Hinweisen auf Bestechungsfälle geht es neben dem strafrechtlichen Handling insbesondere um Reputationsrisiken. Sind sie so elementar, dass sie den Käufer potentiell kontaminieren, kann das den Kauf obsolet machen oder zumindest den Wert des Unternehmens massiv schmälern.

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