E-Evidence: Bin ich im Internet anonym?
Es kommt darauf an. Über lange Zeit hinweg glaubten Social Media-Nutzer, sie wären im Internet „anonym“. Teilweise wurde es sogar als „rechtsfreier Raum“ bezeichnet. Dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist, zeigen Verfahren gegen Hasskriminalität im Internet. Diese sind mittlerweile auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen. Theoretisch kann man sogar ohne Nutzung eines Klarnamens identifiziert werden.
Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden
Strafverfolgungsbehörden können Bestandsdaten bei Telekommunikations- und Telemedienanbietern abfragen. Dazu zählen etwa Name, Adresse oder Geburtsdatum. Ist beispielsweise die verwendete E-Mail-Adresse bekannt, können Strafverfolgungsbehörden beim Anbieter abfragen, wem die E-Mail-Adresse gehört.
IP-Identifikation
Möglich ist auch, verwendete IP-Adressen zu ermitteln, beispielsweise über das IP-Catching. IP-Adressen sind in der Regel dynamisch. Das heißt, ein und dieselbe IP-Adresse ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlichen Anschlüssen zugeordnet. Doch auch dynamische IP-Adressen können abgefragt werden. Strafverfolger erfahren dann vom Internetanbieter, wem die Adresse zum Tatzeitpunkt zugewiesen war.
Speichern von Daten
Allerdings speichern Anbieter Daten – wenn überhaupt – oftmals nur wenige Tage lang. Wenn die Ermittler Daten abfragen, kann es daher sein, dass die notwendigen Daten bereits gelöscht wurden.