Finanzverwaltung wertet Daten über Bankkonten in der Türkei aus

Im Jahr 2014 verpflichteten sich mehr als 100 Staaten zum Automatischen Informationsaustausch über Bankkonten und Depots. Zu den Ländern gehören auch Deutschland und die Türkei.

Betroffen sind auch Bankkonten in der Türkei, deren Kontoinhaber in Deutschland wohnen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Gemeldet werden:

  • das Konto selbst,
  • der Kontostand am Jahresanfang und Jahresende sowie
  • der Gesamtbetrag der im jeweiligen Jahr zugeflossenen Zinsen und Dividenden sowie der Erlöse aus Wertpapierverkäufen.

Erstmals wurden im Jahr 2021 Daten der Jahre 2019 und 2020 übermittelt. Im September 2022 folgten dann die Daten für 2021. In diesem September werden die Daten für 2022 übermittelt.

Die Daten gehen zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort aus gehen sie weiter an die einzelnen Finanzämter der betroffenen Steuerpflichtigen. Hier wird abgeglichen, ob die Einkünfte aus den Konten und Depots in der Türkei in der deutschen Steuererklärung angegeben wurden.

In der Praxis wird jetzt mit dem Abgleich der Daten begonnen. Erste Betroffene haben Schreiben der deutschen Finanzbehörden erhalten. Sie werden darin nach Konten in der Türkei gefragt.

Wurden Einkünfte aus der Türkei vorsätzlich nicht erklärt, drohen auch strafrechtliche Folgen. Ob eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Nachzahlung der Steuern und Zinsen noch möglich ist, hängt davon ab, ob die Finanzbehörden bereits beim Steuerpflichtigen durch Abgleich der Informationen entdeckt haben, dass Einkünfte aus der Türkei nicht angegeben wurden.

Wer Einkünfte aus einem Konto in der Türkei bisher nicht erklärt hat und noch kein Schreiben des Finanzamtes erhalten hat, hat die Chance auf den Erfolg einer strafbefreienden Selbstanzeige. Auch wer bereits angeschrieben wurde, kann über eine Nachmeldung der Einkünfte zumindest eine Strafmilderung erhalten.

Sprechen Sie uns im Bedarfsfall an. Wir unterstützen bei Selbstanzeigen und der Beantwortung entsprechender Schreiben der Finanzämter.

Detailliertere Informationen zum Informationsaustausch finden sich unter

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen der Türkei und Deutschland (unternehmensstrafrecht.de)

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