Der Blog zu Unternehmensstrafrecht und Compliance

E-Evidence: Dürfen Strafverfolgungsbehörden auf Daten zugreifen, wenn sie auf Servern im Ausland liegen?

Nein, bisher dürfen Behörden Daten, die im Ausland gespeichert sind, nicht ohne Weiteres erheben. Sie müssen stattdessen auf das Rechtshilfeverfahren zurückgreifen, d.h. die ausländische Behörde, die im jeweiligen Land zuständig

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E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mein Smartphone und meinen Laptop auslesen?

Daten in Smartphones und Laptops können insbesondere mit Hilfe der Online-Durchsuchung erhoben werden. Bei der Online-Durchsuchung greifen die Ermittler heimlich mittels einer Spähsoftware auf das IT-System (Laptop, Smartphone usw.) zu, um die Daten dort zu erheben (§ 100b StPO, siehe dazu auch unseren ersten Blog-Beitrag der E-Evidence-Reihe).

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Ist weniger doch mehr? Zur Reform des Strafrechts

Jetzt hat Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigt, dass das Strafgesetzbuch „ausgemistet“ werden soll. Das Strafrecht soll „zeitgemäßer“ und „schlanker“ werden https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/justizminister-buschmann-will-das-strafrecht-ausmisten-18570193.html, formuliert er. Damit will der Minister eine Vorgabe aus dem

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E-Evidence: Wie sicher bin ich auf Telegram?

Telegram, ein Messenger, dessen Betreiber in Dubai ansässig ist, gilt vielen als sicher. Möglich sind einfache Chats zwischen zwei oder mehr Personen, wie man sie auch von anderen Messenger-Diensten kennt. Zusätzlich können sich in öffentlichen Gruppen bis zu 200.000 Nutzer des Dienstes zusammenschließen und miteinander kommunizieren.

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