Verbandssanktionengesetz ade?

Nachdem der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen wesentliche Kernpunkte des Entwurfs eines Unternehmensstrafrechts, verschleiernd betitelt „Verbandssanktionengsetz“, in einem Artikel der FAZ vom 28. August 2020 kritisiert hat, zeigt sich, dass er nicht alleine ist. Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, der CDU angehörig, tritt an seine Seite. Ihr zentraler Kritikpunkt ist das Risiko einer „willkürlichen und maßlosen Sanktionierung“, welche neben dem Unternehmen selbst alle mit diesem Verbundene wie Gesellschafter, Aktionäre, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter treffen würde. Ihre Bedenken formuliert sie als politisch und verfassungsrechtlich begründet.

Ein weiterer Kritikpunkt der Ministerin ist, dass die Vielfalt der Kritik aus allen Bereichen potentieller Betroffener in keiner Form berücksichtigt wurde und weder Fachwelt noch Wirtschaft mit ihren berechtigten Anliegen Gehör gefunden hätten. Dem ist zuzustimmen. Der Entwurf hat eine teflonartige Oberfläche, an der jegliche Kritik, egal von welcher Seite, abperlt. Selbst solche aus dem Lager der Justiz, nicht zuletzt der Staatsanwaltschaften, ist ohne jeden Einfluss.

Das mag sich ändern: Nunmehr haben sich sechs CDU-regierte Bundesländer zusammengetan und werden an diesem Donnerstag, 3. September, einen Antrag einbringen, der das Gesetz erst einmal anhalten soll. Dies in Vorbereitung der Plenarsitzung des Bundesrats vom 18. Dezember, in der der Gesetzentwurf diskutiert werden soll.

Die Starrheit, mit der an dem Entwurf festgehalten wird, die Verweigerung jeglicher Diskussion darüber durch die für den Entwurf Verantwortlichen, ist für meine Begriffe eher ein Zeichen dafür, dass man die Schwächen erkannt hat – andernfalls könnte man ja in die Diskussion einsteigen und Änderungen zumindest dort vornehmen, wo die Kritik einhellig ist.

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